Gemeinsam für eine hohe Wahlbeteiligung
Die Verschiebung der Wahl um ein Jahr hat nichts daran geändert, dass wahlberechtigte Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an den Wahltagen
Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, denn sie stärkt die Personalräte auf allen Ebenen. Deshalb bitten wir
Was kann jeder einzelne Kollege und jede einzelne Kollegin tun?
Jede und jeder Wahlberechtigte kann beim Wahlvorstand einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen. Dazu reicht eine E-Mail. Dann bekommt man die Briefwahlunterlagen und schickt sie rechtzeitig vor dem 5. Mai zurück an den Wahlvorstand. Man kann sie auch persönlich übergeben.
Was kann der Wahlvorstand tun?
Der Wahlvorstand informiert alle Wahlberechtigten – vorzugsweise per E-Mail oder im Intranet der Schule – über das Recht, einen solchen Antrag zu stellen. Die Schulleitung ist verpflichtet, eine solche Mail an alle Wahlberechtigten weiterzuleiten. Darüber hinaus kann der Wahlvorstand ein Briefwahllokal einrichten. Dazu schreibt er die Wahlberechtigten an und teilt einen Ort und Termin mit, der für viele Kolleginnen und Kollegen passend erscheint.
Einrichten eines Briefwahllokals | Musterbrief
Vorbereitung der Unterlagen zur Briefwahl (1)
Sie benötigen jeweils drei Umschläge:
1.) großer Umschlag C4* zur Übergabe aller Unterlagen an die WählerInnen
2.) mittlerer Umschlag C5 zur Rücksendung oder Rückgabe an den Wahlvorstand
3.) kleiner Umschlag C6 für die Stimmzettel
Beispiel Umschläge
Vorbereitung der Unterlagen zur Briefwahl (2)
In den großen Umschlag legt der Wahlvorstand folgende Unterlagen:
Merkblatt zur Briefwahl | Vordruck 5j
Erklärung zur Briefwahl | Vordruck 5i
mittelgroßer Umschlag zur Rückgabe der ausgefüllten Erklärung
kleiner Umschlag für die Stimmzettel
Stimmzettel für HPRLL und GPRLL für Beamte ODER für Angestellte
Stimmzettel für den Schulpersonalrat
Merkblatt
Durchführung der Briefwahl
5. Mai 2021, 14 Uhr Abschluss der Wahlen
Bildauszug: Thomas Plaßmann