PR-Wahl in der Pandemie: Briefwahl organisieren!

Gemeinsam für eine hohe Wahlbeteiligung

Die Verschiebung der Wahl um ein Jahr hat nichts daran geändert, dass wahlberechtigte Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an den Wahltagen

  • gar nicht in der Schule sein werden, da die von ihnen unterrichteten Jahrgänge ausschließlich im Distanzunterricht sind, oder
  • nur partiell in der Schule sind, da sie zwischen Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht pendeln.

Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, denn sie stärkt die Personalräte auf allen Ebenen. Deshalb bitten wir

  • die Wahlvorstände, die Kolleginnen und Kollegen über die Möglichkeit der Briefwahl zu informieren und die Voraussetzungen für eine unbürokratische Handhabung zu schaffen und
  • alle wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen ihr Wahlrecht bei der Präsenzwahl am 4. und 5. Mai oder im Rahmen der Briefwahl zu nutzen.

Was kann jeder einzelne Kollege und jede einzelne Kollegin tun?

Jede und jeder Wahlberechtigte kann beim Wahlvorstand einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen. Dazu reicht eine E-Mail. Dann bekommt man die Briefwahlunterlagen und schickt sie rechtzeitig vor dem 5. Mai zurück an den Wahlvorstand. Man kann sie auch persönlich übergeben.

Was kann der Wahlvorstand tun?

Der Wahlvorstand informiert alle Wahlberechtigten – vorzugsweise per E-Mail oder im Intranet der Schule – über das Recht, einen solchen Antrag zu stellen. Die Schulleitung ist verpflichtet, eine solche Mail an alle Wahlberechtigten weiterzuleiten. Darüber hinaus kann der Wahlvorstand ein Briefwahllokal einrichten. Dazu schreibt er die Wahlberechtigten an und teilt einen Ort und Termin mit, der für viele Kolleginnen und Kollegen passend erscheint.

Einrichten eines Briefwahllokals | Musterbrief

Vorbereitung der Unterlagen zur Briefwahl (1)

Sie benötigen jeweils drei Umschläge:

1.) großer Umschlag C4* zur Übergabe aller Unterlagen an die WählerInnen

2.) mittlerer Umschlag C5 zur Rücksendung oder Rückgabe an den Wahlvorstand

3.) kleiner Umschlag C6 für die Stimmzettel

Beispiel Umschläge

Vorbereitung der Unterlagen zur Briefwahl (2)

In den großen Umschlag legt der Wahlvorstand folgende Unterlagen:

Merkblatt zur Briefwahl | Vordruck 5j

Erklärung zur Briefwahl | Vordruck 5i

mittelgroßer Umschlag zur Rückgabe der ausgefüllten Erklärung

kleiner Umschlag für die Stimmzettel

Stimmzettel für HPRLL und GPRLL für Beamte ODER für Angestellte

Stimmzettel für den Schulpersonalrat

Merkblatt

Durchführung der Briefwahl

  • Der Wahlvorstand vermerkt die Ausgabe der Wahlunterlagen in der Liste der Wahlberechtigten.
  • Die Wählerin oder der Wähler füllt die Erklärung und die Stimmzettel aus.
  • Die Stimmzettel kommen in den kleinen Umschlag.
  • Die Erklärung und der kleine Umschlag kommen in den mittelgroßen Umschlag und werden dem Wahlvorstand übergeben oder diesem zugesandt. Auszählung der Stimmen
  • Der Wahlvorstand bewahrt die zurückgesandten oder zurückgegebenen Briefwahlumschläge bis zum Wahltag sorgfältig und gesichert auf.
  • Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand die Briefumschläge und die Erklärung zur Briefwahl und den Umschlag mit den Stimmzetteln. Ist die briefliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt, legt der Wahlvorstand den inneren Wahlumschlag nach Vermerk in der Wählerliste ungeöffnet in die Wahlurne.
  • Die Stimmzettel werden dann wie alle andere Stimmzettel ausgezählt.

5. Mai 2021, 14 Uhr Abschluss der Wahlen

  • Öffentliche Sitzung des Wahlvorstands zur Auszählung der Stimmen
  • Das Ergebnis der Wahlen für den Gesamtpersonalrat und den Hauptpersonalrat ist umgehend an den jeweiligen Gesamtwahlvorstand weiterzuleiten.
  • Die Stimmzettel der wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Umschlag an den Gesamtwahl-vorstand weiterzuleiten und werden dort ausgezählt.

Bildauszug: Thomas Plaßmann