Wahl der Personalräte an Studienseminaren

Aufgrund zahlreicher Besonderheiten bei der Durchführung der Personalratswahlen an den Studienseminaren hat die GEW eine Ergänzung zum Wahlhandbuch vorgelegt, die hier als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Diese Ergänzung wurde für den ursprünglichen Wahltermin im Mai 2020 erstellt.  Deshalb sollten auch die Wahlvorstände an den Studienseminare die Broschüre der GEW zur Aktualisierung des Wahlhandbuchs für den Wahltermin am 4. und 5. Mai 2021 zur Hand nehmen. Der aktualisierte Terminplan für die örtlichen Wahlvorstände gilt gleichermaßen für die Wahlvorstände an Schulen wie für die Wahlvorstände der Studienseminare.  

Aktuelle Fragen zur Wählerliste, zur Zahl der Wahlberechtigten und zur Größe des Personalrats

Aufgrund der Fragen, die uns bisher erreicht haben, weisen wir insbesondere auf die Regelungen zur Feststellung der Zahl der Wahlberechtigen hin, die über die Größe und Zusammensetzung des Personalrats am Studienseminar entscheidet. In die Wählerliste, die bis Ende Januar erstellt sein sollte, sind alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV), Ausbilderinnen und Ausbilder und die Ausbildungsbeauftragten aufzunehmen, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Wählerliste für den Personalrat des Studienseminars wahlberechtigt sind.

Auf der Grundlage dieser Zahlen erstellt der Wahlvorstand bis zum 26. Februar 2021 das Wahlausschreiben, in dem die Größe des Personalrats und die Verteilung der Sitze auf Männer und Frauen festgelegt wird. Wenn bereits zu diesem Zeitpunkt erkennbar ist, dass sich die Zahl der Wahlberechtigten bis zum Zeitpunkt der Wahl am 4. und 5. Mai nennenswert verändern wird, kann dem Wahlausschreiben und damit der Berechnung der Größe des Personalrats diese Prognose zugrunde gelegt werden. Die Entscheidung trifft der Wahlvorstand.

Unabhängig davon ist die Wählerliste bis zum Wahltag fortzuschreiben. Der Wahltermin am 4. und 5. Mai ist für die Wahlvorstände der Studienseminare mit einer besonderen Herausforderung verbunden, denn die neuen LiV treten ihren Dienst erst am 3. Mai 2021 an. Zudem ist nicht absehbar, wie sich ihr Dienstantritt und die Einführung in den Studienseminaren unter Pandemiebedingungen darstellt. Wir haben hier keine Empfehlungen, weisen aber auch das Problem hin. LiV, die bis zum Wahltag ausgeschieden sind, sind aus der Wählerliste zu streichen. Diese Aktualisierungen der Wählerliste führen jedoch nicht mehr zu einer Veränderung im Wahlausschreiben und ändern dann nichts mehr an der Größe und der Zusammensetzung des Personalrats.

Christina Nickel, Referat Aus- und Fortbildung der GEW Hessen

AG Wahlhandbuch