Die Wahl und was danach zu tun ist

HPVG §§ 16, 22 und 31 | WO §§ 15–22

Vorbereitung der Unterlagen zur Briefwahl

Unmittelbar nach Osterferien sollte der ÖWV die Unterlagen zur Briefwahl bereithalten. Dazu gehören die Stimmzettel für ÖPR, GPRLL und HPRLL und die entsprechenden Vordrucke. Unter jetzt noch nicht absehbaren Bedingungen der Pandemie kommt der Möglichkeit der Briefwahl eine besondere Bedeutung zu, weshalb dieses Thema in dieser Aktualisierung zum Wahlhandbuch gesondert behandelt wird (Seite 21).

Bezug zum Wahlhandbuch:
Leitfaden 4.5. Seite 20 | Vordrucke Seite 71–72

Wahl der Personalräte am 4. und 5. Mai 2021

Bereits im Wahlausschreiben werden die Wahlberechtigten auf Ort und Zeit der Personalratswahl hingewiesen. Sicher ist es in der Praxis sinnvoll, dass der ÖWV dies rechtzeitig vor dem 4./5. Mai 2021 in Erinnerung ruft bzw. konkretisiert.

Die Abstimmung wird am 5. Mai 2021 um 14 Uhr beendet. Danach ist eine Stimmabgabe nicht mehr möglich.

Bezug zum Wahlhandbuch: Leitfaden Seite 22 | Vordrucke Seite 73–83

Auszählung der Stimmen und Weitergabe von Wahlergebnissen

Die Auszählung der Stimmen der Beamtinnen und Beamten zur Wahl des GPRLL und des HPRLL beginnt um 14 Uhr. Unmittelbar nach der Auszählung der Stimmen leitet der ÖWV die Ergebnisse der Wahlen der Beamtinnen und Beamten an den jeweiligen GWV weiter. Die Stimmzettel der Arbeitnehmer zum GPRLL und zum HPRLL werden nicht vom ÖWV ausgezählt, sondern vom GWV. Deshalb sind diese Stimmzettel ungeöffnet dem GWV zu übergeben.

Danach ermittelt der ÖWV das Wahlergebnis der Wahl zum ÖPR. Er erstellt eine Wahlniederschrift und benachrichtigt die Gewählten. Die Wahl kann durch einen Antrag beim Verwaltungsgericht angefochten
werden. Die Frist zur Anfechtung der Ergebnisse der Personalratswahl endet 14 Tage nach Bekanntgabe.

Konstituierende Sitzung des Schulpersonalrats

Der ÖWV lädt innerhalb einer Woche nach Feststellung des Wahlergebnisses zur konstituierenden Sitzung des Schulpersonalrats ein und leitet diese Sitzung bis zur Wahl des/der Vorsitzenden.

Aushang aller übrigen Wahlergebnisse

Spätestens am 2. Juni 2021 erhält der ÖWV die Aushänge zur Mitteilung der Ergebnisse der Wahlen zum GPRLL (grün) und HPRLL (blau). Diese müssen bis zum Ende der Wahlanfechtungsfrist am 16. Juni 2021 ausgehängt bleiben. Nach dem 16. Juni 2021 können alle Aushänge abgehängt werden. Danach übergibt der ÖWV alle Unterlagen zur Personalratswahl an den neu gewählten Personalrat, der diese bis zur nächsten allgemeinen Personalratswahl aufzubewahren hat.