Wahlausschreiben mit Ausfüllhilfe

§§ 12, 13 HPVG, §§ 5 bis 9 WO

Erstellung des Wahlausschreibens

Der Terminplan des HWV sieht vor, dass die Wahlausschreiben für den ÖPR, den GPRLL und den HPRLL einheitlich am 26. Februar 2021 erlassen und veröffentlicht werden. Wenn der ÖWV einen anderen Termin wählt, müssen die dort festgesetzten Fristen entsprechend angepasst werden.

Dies betrifft insbesondere die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Sie beträgt 18 Kalendertage nach Aushang des Wahlausschreibens (§ 7 Abs. 2 WO). Nach dem gemeinsamen Terminplan des HWV endet die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am 16. März 2021.

Neue Fassung der Ausfüllhilfe für das Wahlausschreiben

Aushang der Wahlausschreiben des HWV, GWV und des ÖWV

Nach Erstellung des Wahlausschreibens für die Wahl des ÖPR wartet der ÖWV auf die nächste Post des jeweiligen GWV mit den Wahlausschreiben für den HPRLL (blau) und den jeweiligen GPRLL (grün). Diese Wahlausschreiben müssen zusammen mit dem Wahlausschreiben des ÖWV spätestens am 26. Februar 2021 ausgehängt werden. Außerdem sind die korrigierte und aktualisierte Wählerliste und ein Exemplar des HPVG mit Wahlordnung in den Dienststellen auszulegen.

Bezug zum Wahlhandbuch: Leitfaden 4.3  Seite 13
Vordruck 2 Seite 55
Vordruck 3b Seite 61