GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Sun, 28 May 2023 08:49:41 +0200 Sun, 28 May 2023 08:49:41 +0200 TYPO3 EXT:news news-266 Fri, 20 May 2022 14:15:36 +0200 Neuwahlen aller Personalräte bereits 2024 https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/neuwahlen-aller-personalraete-bereits-2024 Verkürzung der Amtszeit ist eine Zumutung für die Personalräte und die Wahlvorstehenden Wie bekannt, wurden die Personalratswahlen in Hessen im Geltungsbereich des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) aus pandemischen Gründen vom Mai 2020, dem regulären Wahltermin, in den Mai 2021 verschoben. Die GEW vertrat in der Kontroverse mit dem Hessischen Innenministerium über den Zeitpunkt der nächsten Wahl die Rechtsauffassung, dass die Regelung in § 23 Absatz 1 HPVG, wonach „die regelmäßige Amtszeit der Personalräte (…) vier Jahre“ beträgt, auch für diesen Fall gilt. Der geschäftsführende Landesvorstand der GEW hat die Beratungen mit den anderen Gewerkschaften und die Aussichten, diese Auffassung rechtzeitig in Gerichtsverfahren durchsetzen zu können, jetzt bilanziert. Danach wird die GEW keine rechtlichen Schritte gegen die Festsetzung des Wahltermins auf Mai 2024 einleiten, auch wenn sich an der Einschätzung des rechtlich fragwürdigen Willkürakts der Landesregierung nichts geändert hat.

Die GEW Hessen bittet deshalb alle Personalräte und Wahlberechtigten, sich auf die Neuwahl aller Personalräte im Mai 2024 einzustellen.

Für die GEW ist die damit verbundene Verkürzung der Amtszeit von vier auf drei Jahre eine Zumutung und Mehrbelastung insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen in den Wahlvorständen. Auch die Arbeit der Schulpersonalräte, die ihre wichtige Arbeit unter schwierigsten Bedingungen und mit minimaler Entlastung zu leisten haben, wird so weiter erschwert. Gerade für neu gewählte Personalräte ist die Einarbeitung und die Wahrnehmung der Rechte nach dem HPVG in der Pandemie noch schwieriger gewesen als sonst. Deshalb ist die Verkürzung der Amtszeit auch ein Schlag gegen eine wirksame Interessenvertretung.

Die GEW hält es für dringend geboten, dass auch die Mitglieder der örtlichen Wahlvorstände in den Schulen bei der Wahl 2024 eine Stundenentlastung bekommen. Schon die Durchführung der Wahl im Mai 2021 ist unter den Bedingungen der Pandemie, unter anderem mit einem erheblich höheren Anteil von Briefwahlstimmen, ein echter Kraftakt gewesen. Die GEW fordert hier einen angemessenen Ausgleich, um erneut genügend Kolleginnen und Kollegen für den Wahltermin im Mai 2024 zu finden.

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Aktuelles
news-265 Mon, 17 May 2021 13:04:25 +0200 Personalratswahlen 2021 | Ergebnisse https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/personalratswahlen-2021-ergebnisse GEW Hessen gewinnt PR-Wahlen an Schulen deutlich GEW und ver.di gemeinsam erreichen Mehrheit in Schulverwaltung und an Hochschulen Die Bildungsgewerkschaft GEW verteidigt bei den Personalratswahlen Anfang Mai ihre absolute Mehrheit im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer und gewinnt zudem die Mehrheit in allen Gesamtpersonalräten an den staatlichen Schulämtern.

Darüber hinaus gewinnt die GEW gemeinsam mit ihrer DGB-Schwestergewerkschaft ver.di auch die Personalratswahlen in der Schulverwaltung und an den Hochschulen.

Die Wahl der Personalräte an den Schulen, in den Schulamtsbezirken und an den Hochschulen waren im Mai 2020 aufgrund der Pandemie um ein Jahr verschoben worden. Allerdings waren die Bedingungen im Mai 2021 keineswegs günstiger. Birgit Koch, Vorsitzende der GEW Hessen: „An den Wahltagen am 4. und 5. Mai waren Schulen und Hochschulen erneut vielerorts geschlossen und zahlreiche Lehrkräfte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden.“ Die Wahlbeteiligung von 70,2 Prozent bei den Wahlen zum Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer halte die GEW unter den gegebenen Umständen für erfreulich hoch, wenngleich sie gegenüber den letzten Wahlen im Jahr 2016 zurückgegangen sei. „Wir werten dieses Ergebnis unter schwierigen Bedingungen als starkes Zeichen des Vertrauens in die Arbeit der engagierten GEW-Personalräte auf allen Ebenen“, betonte Birgit Koch. Die Wahlbeteiligung liege damit deutlich höher als beispielsweise bei den Kommunalwahlen im Frühjahr, die ebenfalls unter Pandemiebedingungen stattgefunden haben.

An dieser Stelle bedankt sich die GEW insbesondere bei den ehrenamtlichen Wahlvorständen, die mit außergewöhnlichen Umständen konfrontiert waren und mit großem Sachverstand und Engagement die Durchführung der Wahlen hervorragend gemanagt haben.

Bei den Wahlen zum Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Hessischen Kultusministerium wurde die GEW als mit Abstand stärkste Kraft bestätigt. Für die Kandidatinnen und Kandidaten der GEW stimmten 61,1 Prozent der Beamtinnen und Beamten und 63,3 Prozent der Angestellten. Auch in der neuen Wahlperiode ist die GEW demnach mit 14 von 23 Mitgliedern als stärkste Fraktion vertreten.

Gegenüber dem Ergebnis von 2016 ging der Gesamt-Stimmenanteil der GEW bei den Beamtinnen und Beamten leicht um 2,0 Prozent zurück. Nach Einschätzung von Tony Schwarz, dem stellvertretenden Vorsitzenden der GEW Hessen, spielte die Pandemie für die Wahlentscheidung eine große Rolle: „Da die GEW als die Bildungsgewerkschaft mit ihren Informationen und Stellungnahmen in den Kollegien, in der Öffentlichkeit und in der Presse ständig präsent ist, polarisiert sie natürlich auch.“

Das mehr als dynamische Geschehen mit ständig wechselnden Vorgaben und manchen Zumutungen von kultusministerieller Seite habe auch die gewerkschaftliche Interessenvertretung vor große Herausforderungen gestellt. Die GEW habe sich unterdessen mit ihren Positionen „nie weggeduckt“. Sie habe sich stets gleichermaßen für einen bestmöglichen Gesundheitsschutz für die Kolleginnen und Kollegen sowie für die Schülerinnen und Schüler wie auch für gute Bildung unter Pandemie-Bedingungen eingesetzt.

Dies wurde durchaus honoriert: Die GEW konnte bei den Wahlen zu einzelnen Gesamtpersonalräten ihren Stimmenanteil ausbauen und verfügt in der neuen Amtszeit damit wieder in allen 15 hessischen Gesamtpersonalräten über die absolute Mehrheit der Sitze – nach fünf Jahren nun auch wieder im Schulamtsbezirk Fulda.

Auch bei den Personalratswahlen in der Bil­dungsverwaltung (Schulämter, Lehr­kräfteakademie und Kultusministe­rium) waren die gemeinsamen Listen von GEW und ver.di erfolgreich. Sie erhielten 48,9 Prozent der Stimmen der Beamtinnen und Beamten und 80,1 Prozent der Ange­stellten. Im Hauptpersonalrat Verwal­tung stellen GEW und ver.di so mit fünf von neun Mitgliedern die Mehrheit.

Ebenso erfreulich angesichts der schwierigen Bedingungen waren die Wahlergebnisse in der Wissenschaft, denn an zahlreichen Hochschulen konnte die GEW ihren Stimmenanteil bei den wissenschaftlichen Beschäftigten verbessern. Dieser Trend setzte sich auch bei den Wahlen zum Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst fort: GEW und ver.di erreichten dort zwei Drittel der Sitze aller Gruppen und konnten damit ihre führende Position ausbauen. Von den neun Sitzen der wissenschaftlichen Mitglieder erlangte die gemeinsame Liste von GEW und ver.di fünf Sitze.

Die GEW bietet den ebenfalls neu gewählten Schulpersonalräten an den rund 2.000 Schulen in Hessen ihre Unterstützung an und hofft, dass auch regelmäßige Treffen bald wieder aufgenommen werden können. (siehe rechte Spalte)

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Aktuelles Personalräte_an_Schulen
news-264 Wed, 14 Apr 2021 13:41:19 +0200 PR-Wahl in der Pandemie: Briefwahl organisieren! https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/pr-wahl-in-der-pandemie-briefwahl-organisieren Gemeinsam für eine hohe Wahlbeteiligung

Die Verschiebung der Wahl um ein Jahr hat nichts daran geändert, dass wahlberechtigte Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an den Wahltagen

  • gar nicht in der Schule sein werden, da die von ihnen unterrichteten Jahrgänge ausschließlich im Distanzunterricht sind, oder
  • nur partiell in der Schule sind, da sie zwischen Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht pendeln.

Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, denn sie stärkt die Personalräte auf allen Ebenen. Deshalb bitten wir

  • die Wahlvorstände, die Kolleginnen und Kollegen über die Möglichkeit der Briefwahl zu informieren und die Voraussetzungen für eine unbürokratische Handhabung zu schaffen und
  • alle wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen ihr Wahlrecht bei der Präsenzwahl am 4. und 5. Mai oder im Rahmen der Briefwahl zu nutzen.

Was kann jeder einzelne Kollege und jede einzelne Kollegin tun?

Jede und jeder Wahlberechtigte kann beim Wahlvorstand einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen. Dazu reicht eine E-Mail. Dann bekommt man die Briefwahlunterlagen und schickt sie rechtzeitig vor dem 5. Mai zurück an den Wahlvorstand. Man kann sie auch persönlich übergeben.

Was kann der Wahlvorstand tun?

Der Wahlvorstand informiert alle Wahlberechtigten – vorzugsweise per E-Mail oder im Intranet der Schule – über das Recht, einen solchen Antrag zu stellen. Die Schulleitung ist verpflichtet, eine solche Mail an alle Wahlberechtigten weiterzuleiten. Darüber hinaus kann der Wahlvorstand ein Briefwahllokal einrichten. Dazu schreibt er die Wahlberechtigten an und teilt einen Ort und Termin mit, der für viele Kolleginnen und Kollegen passend erscheint.

Einrichten eines Briefwahllokals | Musterbrief

Vorbereitung der Unterlagen zur Briefwahl (1)

Sie benötigen jeweils drei Umschläge:

1.) großer Umschlag C4* zur Übergabe aller Unterlagen an die WählerInnen

2.) mittlerer Umschlag C5 zur Rücksendung oder Rückgabe an den Wahlvorstand

3.) kleiner Umschlag C6 für die Stimmzettel

Beispiel Umschläge

Vorbereitung der Unterlagen zur Briefwahl (2)

In den großen Umschlag legt der Wahlvorstand folgende Unterlagen:

Merkblatt zur Briefwahl | Vordruck 5j

Erklärung zur Briefwahl | Vordruck 5i

mittelgroßer Umschlag zur Rückgabe der ausgefüllten Erklärung

kleiner Umschlag für die Stimmzettel

Stimmzettel für HPRLL und GPRLL für Beamte ODER für Angestellte

Stimmzettel für den Schulpersonalrat

Merkblatt

Durchführung der Briefwahl

  • Der Wahlvorstand vermerkt die Ausgabe der Wahlunterlagen in der Liste der Wahlberechtigten.
  • Die Wählerin oder der Wähler füllt die Erklärung und die Stimmzettel aus.
  • Die Stimmzettel kommen in den kleinen Umschlag.
  • Die Erklärung und der kleine Umschlag kommen in den mittelgroßen Umschlag und werden dem Wahlvorstand übergeben oder diesem zugesandt. Auszählung der Stimmen
  • Der Wahlvorstand bewahrt die zurückgesandten oder zurückgegebenen Briefwahlumschläge bis zum Wahltag sorgfältig und gesichert auf.
  • Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand die Briefumschläge und die Erklärung zur Briefwahl und den Umschlag mit den Stimmzetteln. Ist die briefliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt, legt der Wahlvorstand den inneren Wahlumschlag nach Vermerk in der Wählerliste ungeöffnet in die Wahlurne.
  • Die Stimmzettel werden dann wie alle andere Stimmzettel ausgezählt.

5. Mai 2021, 14 Uhr Abschluss der Wahlen

  • Öffentliche Sitzung des Wahlvorstands zur Auszählung der Stimmen
  • Das Ergebnis der Wahlen für den Gesamtpersonalrat und den Hauptpersonalrat ist umgehend an den jeweiligen Gesamtwahlvorstand weiterzuleiten.
  • Die Stimmzettel der wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Umschlag an den Gesamtwahl-vorstand weiterzuleiten und werden dort ausgezählt.

Bildauszug: Thomas Plaßmann

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Aktuelles Personalräte_an_Schulen
news-261 Mon, 29 Mar 2021 10:17:29 +0200 GEW: aktiv, kompetent, demokratisch https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/gew-aktiv-kompetent-demokratisch0 Kommentar von Peter Zeichner HLZ 4/2021: Personalratswahlen Im Mai 2021 bewerben sich engagierte und kompetente Kol-leginnen und Kollegen auf den Listen der GEW für die Per-sonalräte in den hessischen Schulen, in der Bildungsverwaltung und in den Hochschulen. Angesichts der großen Zahl der Beschäftigten und der vielen GEW-Mitglieder in diesem Bereich kommt den Wahlen in den Schulen eine besondere Bedeutung zu. Die HLZ-Redaktion bat Peter Zeichner, der seit dem 1. Februar 2020 Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) ist und im GEW-Landesvorstand das Referat Mitbestimmung leitet, um sei-nen Kommentar zur Wahl.

Am 4. und 5. Mai 2021 erfolgt der zweite Anlauf, die örtlichen Personalräte an Schulen und Studienseminaren, die Gesamtpersonalräte an den Staatlichen Schulämtern und den Hauptpersonalrat für alle hessischen Schulen neu zu wählen. Für alle Personalräte, auch die in der Bildungsverwaltung und an Hochschulen, geht ein zusätzliches Jahr zu Ende, das es in sich hatte. 

Die Herausforderungen der Pandemie haben einmal mehr gezeigt, dass die Beschäftigten in den Schulen, in der Bildungsverwaltung und in den Hochschulen starke Personalräte brauchen: den örtlichen Personalrat in jeder Schule, in jedem Studienseminar, in jeder Hochschule, die Gesamtpersonalräte auf der Ebene der Staatlichen Schulämter und die Hauptpersonalräte auf der Landesebene. 

Mitbestimmung wurde von der Exekutive klein geschrieben: Das galt für die Rechte der Parlamente genauso wie für die Mitbestimmung der Personalräte. Dass zu Beginn der Pandemie schnelle Entscheidungen der Regierung und der Verwaltung erforderlich waren, soll gar nicht in Abrede gestellt werden. Aber auch als wieder mehr Zeit für Beratungen war, blieb die Schulverwaltung im „Corona-Modus“. Mitbestimmung musste immer wieder erkämpft werden. In vielen Fällen wären Fehlentwicklungen und Fehlentscheidungen vermeidbar gewesen, wenn man alle Betroffenen – und dazu gehören auch die Personalräte und Gewerkschaften – an einen Tisch geholt hätte. 

Zur Mitbestimmung gehören umfassende Information, Transparenz und Kooperationsbereitschaft. Hier hat das Hessische Kultusministerium (HKM) viel Vertrauen verspielt. Als die Grundschulen bereits im Juni 2020 wieder mit voller Klassenstärke ohne Abstand geöffnet wurden, fühlten sich viele Grundschullehrkräfte als „Versuchskaninchen“. Gleichzeitig galt für das Kultusministerium und die Schulämter noch immer ein Betretungsverbot. Viel zu lange hielt das HKM an der Behauptung fest, Kinder hätten ein geringeres Ansteckungspotenzial. Erst seit Anfang des Jahres 2021 hört man auch aus dem HKM andere Töne. Dazu gehören zusätzliche Testoptionen, die Zulassung des Wechselunterrichts und eine Veränderung der Impfreihenfolge. 

Für den HPRLL standen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und für einen effektiven Schutz der Gesundheit von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften insbesondere auch aus Risikogruppen immer an erster Stelle. Arbeitsschutz ist aber auch Schutz vor Überlastung und Mehrarbeit, über die uns die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen und ihre Personalräte in vielen Brandbriefen berichteten. Dass das HKM schließlich in einem Erlass die Mehrarbeit durch zusätzlich erteilten Distanzunterricht anerkannte, ist durchaus auch als Erfolg der GEW-Arbeit im HPRLL zu werten. Über weitere Handlungsfelder des HPRLL im Kontext der Pandemie informieren wir in unserem Rechenschaftsbericht.

Unsere Arbeit

Es bleibt eine wichtige Aufgabe für die GEW und alle Personalräte, Beteiligungsrechte immer wieder einzufordern und nach der Pandemie, die irgendwann auch vorbei sein wird, alles daran zu setzen, dass der Durchgriff der Exekutive im Krisenmodus nicht zum Dauermodus wird. Dafür brauchen wir auch zukünftig starke Interessenvertretungen. Und die gibt es im Bildungsbereich nur mit einer starken GEW.

Deshalb: Am 4. und 5. Mai GEW wählen, aber vor allem auch viele andere davon überzeugen, dies ebenfalls zu tun!

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Aktuelles
news-259 Fri, 26 Mar 2021 13:42:48 +0100 Die Kandidatinnen und Kandidaten der GEW https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/die-kandidatinnen-und-kandidaten-der-gew Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer HLZ 4/2021: Personalratswahlen Foto von links: Stefan Edelmann, Bettina Happ-Rohé, Melanie Hartert, Markus Heberling, Nina Heidt-Sommer, Anna Held, Susanne Hoeth, Andrea Michel, Ralf Becker, Christina Nickel, Ulrike Noll, Patricia Kraus, Peter Zeichner, Annette Karsten

Susanne Hoeth:  „Zeit für Reflexion und Kooperation für alle - A13 auch für uns Grundschullehrkräfte!“

Susanne Hoeth ist Diplompädagogin und Grundschullehrerin an der Frauenhofschule in Frankfurt. Im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) ist sie zuständig für Grundschulen, Inklusion und schwerbehinderte Lehrkräfte. Sie ist Mitglied im Landesschulbeirat. Als Vorsitzende der Fachgruppe Grundschulen setzt sie sich für die Aufwertung der Profession ein. Grundschullehrkräfte tragen die Verantwortung für die individuelle Förderung aller Kinder und den Kompetenztransfer in multiprofessionellen Teams. Die Arbeitsbedingungen müssen dem gerecht werden und das Lernen, die Gesundheit und die Arbeitszufriedenheit der Lehrkräfte begünstigen. Dafür müssen  Personalräte, GEW und die Kolleginnen und Kollegen vor Ort eintreten.

Peter Zeichner: „Alle Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte haben ein Recht auf gesunde Arbeitsplätze.“

Peter Zeichner arbeitet an der Adolf-Reichwein-Schule in Neu-Anspach, einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Mit seinen langjährigen Personalratserfahrungen auf Schul­ebene und im HPRLL führt er regelmäßig Personalratsschulungen durch und ist nach dem Ausscheiden der langjährigen Vorsitzenden Angela Scheffels seit Februar 2020 Vorsitzender des HPRLL. Neben den Arbeitsbedingungen von Lehrkräften und tarif-, besoldungs- und beamtenrechtlichen Fragestellungen liegen seine besonderen Schwerpunkte in der Hauptpersonalratsarbeit im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des Datenschutzes. Darüber hinaus vertritt er im HPRLL auch die spezifischen Anliegen der Gesamtschulen. 

Anna Held: „Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer brauchen stabile, gleichberechtigte Arbeitsbedingungen.“

Anna Held ist Förderschullehrerin mit langjähriger Erfahrung als Leiterin der Kleinklasse Erziehungshilfe. Sie arbeitet im BFZ der Käthe-Kollwitz-Schule in Hofgeismar, ist Mediatorin und Coach. Sie ist Vorsitzende des GEW-Kreisverbands Limburg und engagiert sich im Vorstand des GEW-Bezirksverbands Mittelhessen und der Landesfachgruppe Sonderpädagogik. Die Inklusive Schulentwicklung ist auch 10 Jahre nach Unterzeichnung der UN-BRK ein dringlicher Auftrag und kann nur mit auskömmlichen Ressourcen und beständigen Teams gelingen. Förderschullehrkräfte sind keine ambulante Einsatzmasse. Sie brauchen stabile, gleichberechtigte Arbeitsbedingungen und personalrechtliche Vertretungen – wie alle anderen Lehrkräfte in Hessen auch. 

Ralf Becker: „Als Berufsschullehrer trete ich für die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung ein.“

Ralf Becker ist Berufsschullehrer an der Werner-Heisenberg-Schule in Rüsselsheim und Mitglied im Vorsitzendenteam der Fachgruppe Berufsbildende Schulen der GEW Hessen. Er ist mit den Fragen der beruflichen Bildung bestens vertraut und setzt sich für die Belange dieser Schulformen ein. Im HPRLL hat er sich in Fragen von Personalplanung, Personalzuweisung, Ranglisteneinstellungen und Versetzungen sowie in die entsprechenden elektronischen Verfahren eingearbeitet. Weiterhin beschäftigt er sich mit den Übergängen von der Schule in den Beruf, der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Berufsschullehrkräfte, mit den Angelegenheiten der arbeitstechnischen Fachlehrerinnen und Fachlehrer und mit den Schulen für Erwachsene.

Christina Nickel: „Ich engagiere mich für eine kontinuierliche Lernbegleitung im Referendariat mit bewertungsfreien Phasen.“

Christina Nickel ist Haupt- und Realschullehrerin und Ausbilderin am Studienseminar GHRF in Wiesbaden unter anderem für das Fach Musik. Im Team mit Andrea Gergen leitet sie seit 2017 in der GEW das Referat Aus- und Fortbildung. Sie ist Mitglied im HPRLL mit dem Arbeitsschwerpunkt Aus- und Fortbildung, Mitglied in der AG Recht an der Lehrkräfteakademie und Personalratsvorsitzende an ihrem Studienseminar. Jedes Lehramtsstudium muss eine qualifizierte Fachausbildung und eine fundierte allgemeinpädagogische Ausbildung beinhalten. Im Vorbereitungsdienst liegt ihr die Abschaffung der modularisierten Struktur am Herzen, so dass der Bewertungsmarathon durch eine kontinuierliche Lernbegleitung mit bewertungsfreien Phasen ersetzt wird.

Stefan Edelmann: „Die Korrekturbelastungen im Abitur müssen ernst genommen und endlich abgebaut werden.“

Stefan Edelmann ist Gymnasiallehrer an der Einhardschule (Gymnasium) in Seligenstadt. Er ist Mitglied des Vorsitzendenteams der Landesfachgruppe Gymnasien und des Referats Schule und Bildung. Dem HPRLL gehört er seit zwölf Jahren an, unter anderem als Fraktionsvorsitzender und stellvertretender Vorsitzender. Inhaltlich beschäftigt er sich mit allen Fragen der allgemeinbildenden Schulen mit einem Schwerpunkt im Bereich der Gymnasialen Oberstufe. Außerdem ist er im HPRLL zuständig für die Zuweisung der LiV. Sein politisches Ziel ist es, die chronische Überlastung von Lehrkräften durch zunehmende Arbeitszeitverlängerung und Arbeitsverdichtung zurückzudrängen, wie sie in den zahlreichen Überlastungsanzeigen dokumentiert werden.

Andrea Michel: „Inklusion braucht multiprofessionelle Teams und vor allem endlich ein zukunftsfähiges Konzept.“

Andrea Michel hat lange Erfahrungen als Förderschullehrerin an einer Förderschule und arbeitet jetzt in der Inklusion an der Offenen Schule in Kassel-Waldau (Integrierte Gesamtschule). Sie ist Mitglied in den Vorsitzendenteams des GEW-Bezirksverbands Nordhessen und der Kreis- und Bezirksfachgruppe Sonderpädagogik. Sie engagiert sich in der Landesfachgruppe Sonderpädagogik und ist seit über 20 Jahren im Kreisverband Kassel-Stadt aktiv. Personalratserfahrung sammelte sie als Personalratsvorsitzende ihrer Schule und als Mitglied im Gesamtpersonalrat. Sie setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im sonderpädagogischen Bereich und für die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in allen Schulformen ein.

Melanie Hartert: „Die Arbeitsbelastungen müssen reduziert werden: Bildung braucht bessere Bedingungen!“

Melanie Hartert ist Gymnasiallehrerin und arbeitet an der Helene-Lange-Schule, einem Gymnasium in Frankfurt-Höchst. Einen wichtigen Aspekt ihrer Gewerkschaftsarbeit sieht sie in der Beratungstätigkeit und der Schulung von Personalräten und Lehrkräften. Im Bezirksvorstand der GEW Frankfurt leitet sie das Referat Mitbestimmung und gewerkschaftliche Bildung. Auf Landesebene ist sie Mitglied im Referat Tarif, Besoldung und Beamtenrecht und arbeitet in der Landesfachgruppe für Gymnasien mit. Sie engagierte sich als Multiplikatorin für die wissenschaftlichen Studie der GEW zur Erfassung der Arbeitszeit und Arbeitsbelastung von Lehrkräften in Frankfurt (HLZ S.11). Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Schulen ist ihr ein persönliches Anliegen.

Nina Heidt-Sommer: „Ganztagsschule kann nur mit guten Arbeitsbedingungen für alle gelingen, die im Ganztag arbeiten!“

Nina Heidt-Sommer ist Grundschullehrerin und Personalrätin an der Grundschule Gießen-West, einer gebundenen Ganztagsschule. Planung und Organisation im Ganztag stellen vor dem Hintergrund der Wahrung der Interessen der Beschäftigten eine große Herausforderung dar. Anwesenheitszeiten der Lehrkräfte dürfen nicht ausgedehnt werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss beachtet werden! Weil Grundschulen viele neue Aufgaben bekommen haben, benötigen Lehrkräfte mehr Räume und Ressourcen für die gestiegenen Anforderungen bei der Umsetzung der Inklusion. Eine deutliche Senkung der Pflichtstundenzahl muss erfolgen! Außerdem müssen Grundschullehrkräfte endlich mit A13 besoldet werden!

Ulrike Noll: „Auf den Anfang kommt es an: Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit und bessere Arbeitsbedingungen!“

Ulrike Noll ist Schulleiterin an der Friedrich-Ebert-Schule in Darmstadt und seit vielen Jahren in der GEW aktiv. Sie ist Landesschatzmeisterin der GEW Hessen und Mitglied im HPRLL. Dort befasst sie sich unter anderem mit der Digitalisierung, der Lehrer- und Schüler-Datenbank (LUSD) und dem Planungssystem Personal und Budget (PPB). Die hessischen Grundschulen haben unter den Schulformen nicht nur die höchste Unterrichtsverpflichtung, sondern auch im Vergleich mit anderen Bundesländern die längste Arbeitszeit und meistens auch eine schlechtere Bezahlung: „Es wird Zeit für mehr Gerechtigkeit und bessere Arbeitsbedingungen!“ Besondere Anliegen sind ihr die Demokratisierung von Schule und ein kollegiales Leitungsverständnis.

Patricia Kraus: „Die Weiterentwicklung von Schule kann nur mit der Einbeziehung der Lehrkräfte funktionieren.“

Patricia Kraus ist Lehrerin an der Jahnschule in Hünfeld, einer Haupt- und Realschule. Personalratserfahrung sammelte sie im Gesamtpersonalrat Fulda mit dem Schwerpunkt Arbeitsschutz. Sie ist GEW-Kreisvorsitzende in Hünfeld und aktiv in den Gremien des Bezirksverbands Nordhessen. Die Arbeit in der Sekundarstufe I nimmt sie immer mehr als pädagogische Herausforderung wahr. Kleinere Klassen werden dringend benötigt, um allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. Unter den gegenwärtigen Bedingungen leiden die Qualität der Arbeit und der Bildungserfolg. Im HPRLL will sie sich für Arbeitsbedingungen einsetzen, die die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler verbessern und die Gesundheit der Lehrkräfte erhalten.

Bettina Happ-Rohé: „Wer von Wertschätzung spricht, muss die Arbeitsbedingungen spürbar und nachhaltig verbessern!“

Bettina Happ-Rohé ist Gymnasiallehrerin für Biologie und Deutsch an der Klingerschule, einer Beruflichen Schule in Frankfurt, und seit 2013 Geschäftsführerin des GEW-Bezirksverbandes Frankfurt. Im Rahmen ihrer bisherigen HPRLL-Tätigkeit ist sie zuständig für die LiV-Zuweisung, die Berufsorientierung und das Thema „Selbstständige Schule“. Kolleginnen und Kollegen erleben den Arbeitsalltag an den Schulen zunehmend belastender; der Zeitdruck steigt und die pädagogischen Herausforderungen im Unterricht nehmen zu. Wer von Wertschätzung spricht, muss die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern! Dazu gehören eine Verringerung der Klassengrößen und eine Zuweisung, die an die zusätzlichen Aufgaben angepasst ist.

Dorit Schößer: „Individuelle Förderung und ein gestiegener Beratungsbedarf in multiprofessionellen Teams erfordern Zeit.“

Dorit Schößer ist Grundschullehrerin und lebt und arbeitet in Fulda. Sie ist langjährige Personalrätin an ihrer Schule, der Bonifatiusschule Fulda, und seit 2008 Mitglied im Gesamtpersonalrat. Darüber hinaus engagiert sie sich in der Landesfachgruppe Grundschulen. Sie transportiert die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen in die Fachgruppenarbeit und organisiert die regionalen Aktionen für die Bezahlung der Grundschullehrkräfte nach A 13. Am Herzen liegt ihr die Aufwertung der Profession aufgrund der stetig ansteigenden Herausforderungen. Dabei ist sie davon überzeugt, dass die Arbeit in multiprofessionellen Teams ein großer Gewinn für die individuelle Förderung aller Kinder ist. 

Annette Karsten: „Der Eingruppierungserlass ist ein gelutschter Drops. Er ist obsolet und darf abdanken.“

Annette Karsten ist sozialpädagogische Fachkraft an der Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Sie arbeitet in der GEW überall dort, wo es um Angestelltenthemen geht: als Vorsitzende des Landesangestelltenausschusses, als Mitglied der Tarifkommission der GEW, in der Landesfachgruppe Sozialpädagogische Fachkräfte und im Referat Sozialpädagogische Berufe. Sie will sich im HPRLL weiterhin für die Belange der Tarifbeschäftigten in Hessen stark machen. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit wird die Gestaltung einer dem TV-H angemessenen hessischen Lehrerentgeltordnung sein: „Der Eingruppierungserlass ist ein gelutschter Drops und darf abdanken.“ (HLZ S. 10)

Frank Engelhardt: „Für bessere Bildung brauchen wir mehr sozialpädagogische Fachkräfte in allen Schulformen.“

Frank Engelhardt ist Ergotherapeut und arbeitet als sozialpädagogische Fachkraft an der Alexander-Schmorell-Schule in Kassel, einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung. In der GEW engagiert er sich in vielen Funktionen für die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch im HPRLL will er sich für die spezifischen Interessen der Tarifbeschäftigten einsetzen. Die im HPRLL erstrittenen Bedingungen für sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst müssen korrekt umgesetzt werden, der Zuweisungsschlüssel für sozialpädagogische Fachkräfte muss verbessert werden und Arbeitsverträge mit halbem Stellenumfang sollten eine Ausnahme darstellen!

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Aktuelles
news-258 Fri, 26 Mar 2021 13:20:41 +0100 Meldungen: Vor der Wahl https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/meldungen-vor-der-wahl HLZ 4/2021: Personalratswahlen Kein Arbeitszeitkonto 

Zusätzlich zu der Mehrfachbelastung der Lehrkräfte durch Präsenzunterricht, Hybrid- und Digitalunterricht und Notbetreuung wurden Kolleginnen und Kollegen vereinzelt mit der Forderung konfrontiert, pandemiebedingt „ausgefallene“ oder „nicht gehaltene Stunden“ nachzuholen. Die Landesrechtsstelle der GEW legte dazu eine ausführliche Rechtsinformation vor, die man auf der Homepage der GEW nachlesen kann (www.gew-hessen.de > Recht). Lehrkräfte kommen danach ihren Verpflichtungen gegenüber dem Dienstherrn oder Arbeitgeber nach, wenn sie ihre Arbeitsleistung „in der Dienstzeit“ zur Verfügung stellen. Da die Pflichtstundenverordnung eine Wochenpflichtstundenzahl definiert, könne ein Ausgleich immer nur wochenweise erfolgen. Können Lehrkräfte in dieser Zeit aus Gründen nicht arbeiten, die der Dienstherr zu verantworten hat, fällt dies in die Verantwortung des Dienstherrn und nicht der Beschäftigten. Bereits beim ersten Lockdown hatte das Kultusministerium am  13. 3. 2020 mitgeteilt, dass sich alle Lehrkräfte „weiterhin im Dienst“ befinden und „ihren Anspruch auf Besoldung bzw. Arbeitslohn“ behalten: „Die aufgrund der Aussetzung des Schulbetriebs nicht durchgeführten Unterrichtsstunden gelten als erteilt.“ Lehrkräfte, die auf Grund eines erhöhten Risikos vom Präsenzunterricht befreit sind, übernehmen andere Aufgaben, die ihnen im Rahmen der Corona-Erlasse zugewiesen werden. Auch hier ist eine nachträgliche Verrechnung von Minusstunden in den folgenden Wochen oder Monaten unzulässig.

UBUS-Fachkräfte digital abgehängt?

Annette Karsten, Vertreterin der Angestellten im HPRLL und sozialpädagogische Fachkraft an einer Förderschule für geistige Entwicklung, hält die „Priorisierung“ durch das HKM, wonach UBUS-Kräfte nur dann ein dienstliches digitales Endgerät bekommen sollen, wenn „noch Geräte übrig bleiben“, für einen Skandal. Gerade in der Pandemie würden die sozialpädagogischen Fachkräfte im digital gestützten Distanzlernen feste Aufgaben übernehmen: „Im Rahmen ihrer unterrichtsunterstützenden Aufgaben stehen sie seit dem ersten Lockdown in digitaler Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern der Risikogruppen, meist natürlich mit ihren privaten Geräten.“ Auch für digitale Konferenzen, Teamsitzungen, Fallbesprechungen oder innerdisziplinäre Beratungen sollen die sozialpädagogischen Fachkräfte nach dem Willen des HKM offensichtlich „weiterhin ihre privaten Geräte nutzen“. 

Zur Amtszeit der Personalräte: Aus 4 mach 3? 

Der DGB Hessen und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wehren sich gegen die Aussage des Hessischen Innenministeriums, dass die Amtszeit der Personalräte, die im Mai 2021 neu gewählt werden, auf drei Jahre verkürzt wird. Damit wolle man, so die Begründung der Landesregierung, zu dem „regulären“ nächsten Wahltermin im Mai 2024 zurückkehren. Die GEW will wie der DGB dagegen an der Amtszeit von vier Jahren festhalten. Dafür berufen wir uns auf die Paragraphen 15 und 23 HPVG: Danach finden die Personalratswahlen „in Abständen von vier Jahren, jeweils in der Zeit zwischen dem 1. und dem 31. Mai“ statt, so dass die „regelmäßige Amtszeit des Personalrats“ vier Jahre beträgt. Die GEW führt aber auch bedeutsame inhaltliche Argumente ins Feld: Gerade Personalräte, die erstmals dieses Amt ausüben, brauchen Zeit, um sich mit Hilfe von Schulungen adäquat in ihre neue Tätigkeit einzuarbeiten. Auch den Wahlvorständen, die jetzt binnen eines Jahres dieselbe Arbeit zweimal durchführen mussten, sei es nicht zuzumuten, dass sie zweieinhalb Jahren nach der Wahl schon wieder „auf der Matte stehen sollen“. In den Gesprächen des DGB war die Landesregierung von ihrer Sichtweise nicht abzubringen. Damit werden wohl nach der Wahl die Gerichte über entsprechende Beschlussanträge von Personalräten verschiedener Ebenen entscheiden müssen.

Sonderpädagogische Förderung in der Pandemie

Unter der Konzentration der Schulen auf die Umsetzung von Hygienemaßnahmen leiden Kinder mit Beeinträchtigungen und besonderen Bedürfnissen in besonderem Maß. Sie brauchen Zuwendung und Nähe, aber das geht nicht mit Abstand und auch kaum im Distanzlernen. Aber sie und ihre Familien brauchen auch den Schutz vor einer Infektion. 

Deshalb braucht es jetzt ein tragfähiges Konzept, das allen Kindern und Lehrkräften angemessene Lern- und Lehrbedingungen während der Pandemiezeit zusichert. Dass alle Beschäftigten an Grund- und Förderschulen jetzt schnell ein Impfangebot bekommen, ist ein erster Schritt. Weitere müssen folgen, damit der Anspruch jeden Kindes auf sonderpädagogische Förderung und der Gesundheits- und Arbeitsschutz für alle erfüllt werden können: 

  • Wir brauchen ausreichend FFP2-Masken, Plexiglasscheiben, Schutzmaterial bei der individuellen Förderung und Schnelltests für alle Personen, die in Schulen tätig sind.
  • Wir brauchen mehr Personal, kleinere Lerngruppen für die individuelle Förderung und mehr Kooperationsstunden für den pädagogischen Austausch.
  • Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler müssen mehr Busse und Taxen eigensetzt werden, damit die Lerngruppen nicht durchmischt werden müssen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte müssen zügig mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. 

Als Lehrerinnen mit dem Lehramt Förderschule kandidieren Anna Held und Andrea Michel für den HPRLL, Annette Karsten und Frank Engelhardt als sozialpädagogische Fachkräfte an Förderschulen (HLZ S. 10 und S. 14).

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news-257 Fri, 26 Mar 2021 12:53:57 +0100 Angestellte wählen GEW https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/angestellte-waehlen-gew Aus: HLZ 4/2021 An den hessischen Schulen arbeiten viele Kolleginnen und Kollegen, die nicht verbeamtet sind. Auch wenn das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) von der „Gruppe der Arbeitnehmer“ spricht, sprechen wir – wie in den Schulen üblich – von „Angestellten“. Ihr Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag Hessen (TV-H). Zu diesen Tarifbeschäftigten zählen angestellte Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht sowie Verwaltungskräfte an Selbstständigen Schulen und an Schulen in Trägerschaft des Landes Hessen. 

Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis

Aufgrund des Lehrkräftemangels steigt der Anteil der Unterrichtsstunden, die von Lehrkräften mit einem befristeten Arbeitsvertrag erteilt werden, wieder an. In vielen Fächern und Schulformen könnte der Unterricht ohne sie gar nicht abgedeckt werden. Die GEW setzt sich auch in den Personalräten dafür ein, dass befristet beschäftigte „Vertretungslehrkräfte“ unbefristet übernommen werden und Angebote zur Weiterqualifizierung erhalten. Auch wenn es darum geht, dass die Sommerferien für die befristet Beschäftigten bezahlt werden, steht die GEW an ihrer Seite. Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) konnte unter Federführung der GEW 2018 deutliche Verbesserungen im Erlass zur „Sommerferienbezahlung“ erreichen. Auch hinsichtlich  der Rücknahme der nur in Hessen geltenden Regelung, die Lehrkräften ohne Lehramt eine zusätzliche Pflichtstunde aufbrummt, lassen wir nicht locker. In allen Fragen der Eingruppierung, der Einstufung und der Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen bietet die GEW ihren Mitgliedern eine umfassende und kompetente Beratung und den Rechtsschutz in Klageverfahren. 

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Schuldienst

In den letzten Jahren hat die Zahl der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in hessischen Schulen stark zugenommen. Sie arbeiten im Rahmen der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung nach dem USF-Erlass oder im Rahmen der unterrichtsunterstützenden Begleitung nach dem UBUS-Erlass. Die GEW-Mitglieder im HPRLL, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Angestellten, haben in harten Verhandlungen mit dem HKM erreicht, dass Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Anwesenheitszeiten in den Erlassen klar geregelt sind. Sie haben auf zahlreichen Veranstaltungen über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Zeit mit Schülerinnen und Schülern und auf Vor- und Nachbereitung informiert und eine umfangreiche UBUS-Broschüre erstellt. Die GEW wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Erlasse auch in der Realität umgesetzt und die vielen Teilzeitverträge auf volle Stellen aufgestockt werden. 

Schon sehr viel länger gibt es die Sozialpädagogischen Fachkräfte an den Förderschulen für geistige Entwicklung und für körperlich-motorische Entwicklung. Auch sie arbeiten im Team mit Lehrerinnen und Lehrern. Ihre Arbeitszeitregelungen, insbesondere auch der Urlaubanspruch in den Schulferien, waren Vorbild für die Regelungen im USF-Erlass und im UBUS-Erlass. Dass für die tarifbeschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte an Förderschulen eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden gilt, ist der Tatsache zu verdanken, dass sie von dem allen Tarifbeschäftigten im Schuldienst unstrittig zustehenden Streikrecht in der Vergangenheit durchaus auch Gebrauch gemacht haben.

Sozialpädagogische Fachkräfte sind aus dem Schuldienst nicht mehr wegzudenken. Damit die verschiedenen Professionen gleichberechtigt in einem festen Klassenteam zusammenarbeiten können, sind viel gemeinsame Zeit und ausreichende finanzielle Ressourcen erforderlich.

Die GEW ist eine Tarifgewerkschaft im DGB

Als Tarifgewerkschaft verhandelt die GEW mit dem Land Hessen über Arbeitsbedingungen, Entgelterhöhungen, Urlaub und Arbeitszeit. Personalräte haben in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, die zugunsten der Beschäftigten geschlossen worden sind, zu überwachen, und die Beschäftigten beispielsweise auf Personalversammlungen zu informieren. 

In den letzten Tarifrunden konnte die GEW erreichen, dass auch für die Entgeltgruppen 9 bis 15 eine Entgeltstufe 6 eingeführt wurde. Besonders stolz sind wir auf die „stufengleiche Höhergruppierung“: Danach bleibt beim Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe die Entgeltstufe erhalten. Diese Regelung konnte bisher nur in Hessen durchgesetzt werden. 

Endlich haben jetzt auch in Hessen die Verhandlungen über einen Eingruppierungstarifvertrag begonnen, wie er in den anderen Bundesländern längst gilt. In Hessen wird die Entgeltgruppe für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte weiterhin einseitig durch die Landesregierung festgelegt. Die GEW wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass dieser Eingruppierungserlass durch eine tarifvertraglich vereinbarte Entgeltordnung für Lehrkräfte ersetzt wird.


Annette Karsten ist Sozialpädagogische Fachkraft an der Käthe-Kollwitz-Schule in Hofgeismar: „Ich setze mich in enger Zusammenarbeit mit der Tarifkommission der GEW dafür ein, dass der alte Eingruppierungserlass endlich durch eine Engeltordnung für Lehrkräfte abgelöst wird.“

Frank Engelhardt ist Ergotherapeut an der Alexander-Schmorell-Schule Kassel: „Die Zuweisung sozialpädagogischer Fachkräfte muss verstärkt werden und Arbeitsverträge mit halbem Stellenumfang sollten eine Ausnahme darstellen!“

Denise Kuhnt ist Sozialpädagogische Fachkraft an der Mosaikschule Marburg: „Multiprofessionelle Arbeit kann nur gelingen, wenn dafür Raum und Zeit zur Verfügung stehen. Die Bedingungen sind so zu gestalten, dass die verschiedenen Professionen auf Augenhöhe zusammenarbeiten können.“

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news-256 Fri, 26 Mar 2021 12:34:57 +0100 Grundschule: Profession unter Druck https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/grundschule-profession-unter-druck Aus: HLZ 4/2021 Grundschullehrkräfte arbeiten professionell, reflektiert und engagiert. Trotzdem fühlen wir uns schlecht, weil wir den Kindern oft nicht gerecht werden, wie wir es nennen. Dabei wissen wir natürlich, dass es die Bedingungen sind, die den Kindern nicht gerecht werden. 

Die Anforderungen an uns Grundschullehrkräfte sind erheblich gestiegen und mit ihnen auch unsere Arbeitszeit. Wir erleben es als belastend, dass der Bildungserfolg zwangsläufig unter dem pädagogisch Möglichen bleibt und zulasten der Kinder, unserer Arbeitszufriedenheit und unserer Gesundheit geht. 

Unsere Profession wird nicht wertgeschätzt. Wir werden in Hessen immer noch schlechter bezahlt als die anderen Lehrämter. Die Kampagne „A13 für alle“, die hessische Grundschullehrkräfte in der GEW ins Leben gerufen haben, hat dazu geführt, dass inzwischen in acht Bundesländern A13 für Beamtinnen und Beamte und E13 für tarifbeschäftigte Lehrkräfte bezahlt wird oder dies beschlossen ist. Die hessische Landesregierung aber mauert.

Wertschätzung durch gerechte Bezahlung

Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) erklärte dem Hessischen Kultusminister im Oktober 2020 noch einmal die Profession: Grundschullehrkräfte stehen für die inklusive Beschulung der Kinder ihrer Klassen in der Verantwortung und müssen sich in sonderpädagogische Schwerpunkte einarbeiten. Sie koordinieren die Zusammenarbeit in den Klassenteams und leisten den Kompetenztransfer zwischen Grund- und Förderschullehrkraft.

Zu den anspruchsvollen Aufgaben einer Grundschullehrkraft gehören die Individualisierung, die Durchführung diagnostischer Verfahren, vorbeugende Maßnahmen, sprachsensibler Unterricht, Umgang mit Traumatisierung, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Beratungskompetenz in der Zusammenarbeit mit Eltern, weiteren Professionen und außerschulischen Partnern. 

Wir konfrontierten Kultusminister Lorz mit einem Leitfaden seines Ministeriums, in dem die Aufgaben der Grund- und Förderschullehrkräfte bei der inklusiven Beschulung nebeneinander dargestellt sind. Abstufungen im Niveau sind dabei nicht erkennbar. 

Minister Lorz verwies daraufhin auf die Auseinandersetzung zwischen der GEW und dem Philologenverband auf Bundesebene und bemerkte, „er wolle sich da nicht reindrängen“. 

Wir sehen den Minister jedoch in der Verantwortung. Mit jeder Lehrerin, die aus Hessen abwandert, und jedem Studienanfänger, der ein anderes Lehramt wählt, wächst der Druck an den Grundschulen. Es ist schwer erträglich, dass abgeordnete Gymnasiallehrkräfte, die nach A13 bezahlt werden, von uns in grundschulpädagogischen Fragen unterstützt werden müssen.

Wir versuchen an vielen Stellen, die schwierigen Bedingungen durch unseren persönlichen Einsatz zu kompensieren, und stoßen dabei an unsere Grenzen. Große Klassen, widersprüchliche Anforderungen durch die Notwendigkeit individueller Förderung einerseits und durch standardisierte Tests andererseits, outputorientierte Steuerung, schlechte räumliche Ausstattung und unsinnige Verwaltungsvorschriften machen es uns schwer. Die Entgrenzung unserer Arbeitszeit durch die Corona-Pandemie tat ein Übriges.

Entgrenzung der Arbeitszeit in der Pandemie

Wir versuchten vieles, um die Kinder während der Pandemie durch die Zeiten der Schulschließung hindurch zu unterstützen. Wir erstellten Berge von Lernmaterialien, transportierten diese mit dem Fahrrad zu den Kindern oder verschickten sie digital, wir drehten Erklärvideos und telefonierten. Letztlich mussten wir feststellen, dass dies alles bei Kindern im Grundschulalter nur bedingt erfolgreich sein kann. 

Bindung und Beziehung litten, das Lernen von und mit anderen Kindern, das Spielen und das Leben in der Schule fehlten. Was macht unsere Profession aus? Ein Bildungsforscher beschrieb unser Tun als das „blitzschnelle Verstehen des Kindes“. Wir helfen dem Kind mit einer Geste, einem Wort, oftmals nur mit einem ermutigenden Blick, den nächsten Gedankenschritt zu gehen: Didaktik, Entwicklungspsychologie und Empathie komprimiert in einem Augenblick. 

Neben der Organisation des Distanzlernens schrieben wir im Homeoffice Konzepte und wurden überhaupt nicht fertig mit diesen entfremdeten Tätigkeiten, die so wenig befriedigend waren, weil wir nicht erlebten, was beim anderen ankam – ob bei den Kindern oder im Kollegium. Der Zusammenhalt kam uns nach und nach abhanden.

Den Zusammenhalt wieder stärken

Diesen Zusammenhalt wieder aufzubauen und der Gefahr der Entdemokratisierung entgegenzuwirken, wird eine große Aufgabe. Digitale Konferenzen waren der Not geschuldet. Die geplante Schulgesetzänderung, die ermöglichen soll, dass Gesamt- und Schulkonferenz wie auch andere Gremien in Zukunft generell digital tagen können, bedroht die Qualität unserer Arbeit (HLZ S. 34). Der lebendige Diskurs aufgeklärter Lehrkräfte, die ihre pädagogische Freiheit leben, die begründen, was sie tun und warum sie es tun, ist für eine gute Schulkultur unentbehrlich. Ganzheitliche Bildung in einer demokratischen Schule für alle Kinder, gute Bedingungen und gerechte Bezahlung für professionelle Arbeit gehören zusammen. 

Eine Senkung der Arbeitsbelastung, keine Einschränkung der pädagogischen Freiheit und „A13 für alle“ sind unsere Leitlinien, für die die GEW auch im Hauptpersonalrat eintritt. Der 13. November ist für uns zu einem festen Datum in jedem Jahr geworden - auch unter Pandemiebedingungen (https://www.gew-hessen.de/mitmachen/a-13-fuer-alle-november-2020). Die nächste A13-Aktion folgt schon bald!

Susanne Hoeth

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news-255 Fri, 26 Mar 2021 11:57:30 +0100 Am 4. und 5. Mai GEW wählen … https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/am-4-und-5-mai-gew-waehlen Aus: HLZ 4/2021 ... an den Gymnasien und gymnasialen Oberstufen

Die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft an Gymnasien erfordert eine stärkere Individualisierung, um auf unterschiedliche Interessen, Lernvoraussetzungen und kulturelle Unterschiede eingehen zu können. Zwingende Voraussetzung hierfür ist die deutliche Absenkung der Klassen- und Kursgrößen. Die geplante Kürzung der Ressourcen für die Qualifikationsphasen Q1 bis Q4 wurde nach massiven Protesten der GEW zurückgenommen, sie bestehen jedoch weiterhin für die E-Phase. Auch diese Kürzungen müssen wieder zurückgenommen werden, um kleinere Kurse zu ermöglichen. Auch im Kontext der Verdichtung der Abiturphase, die seit diesem Jahr vorangetrieben wird, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Korrekturbelastungen an Gymnasien müssen endlich ernst genommen werden! Sie sind dort, wo es möglich ist, durch die Verringerung der verbindlichen schriftlichen Leistungsnachweise oder andere Maßnahmen zu minimieren. Im Bereich des Abiturs setzt sich die GEW-Fraktion im HPRLL für eine zentrale Regelung der Korrekturtage ein, die den zeitlichen Erfordernissen auch tatsächlich gerecht wird. Gleiches gilt für die Abschaffung von Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten, die den Arbeitsaufwand erhöhen und für den schulischen Erfolg von Schülerinnen und Schülern gänzlich wirkungslos bleiben. Grundsätzlich bleibt es die zentrale Leitlinie der GEW-Fraktion im HPRLL, die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte an Gymnasien zu verbessern. Aktuelle Informationen zur Mehrbelastung durch die Verlegung der Abiturprüfungen findet man in dieser HLZ auf S. 15.

Auf der GEW-Liste für den HPRLL kandidieren als Lehrkräfte an Gymnasien unter anderen Melanie Hartert (Helene-Lange-Schule Frankfurt) und Stefan Edelmann (Einhardschule Seligenstadt). Eine ausführlichere Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie in dieser HLZ auf den Seiten 8 und 9.

... an den Gesamtschulen und Haupt- und Realschulen

Die Politik des Kultusministeriums und der schwarz-grünen Koalition macht deutlich, dass die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen an Gesamtschulen von der Landesregierung weiterhin nicht die notwendige Wertschätzung erfährt. Die Lehrkräfte an Gesamtschulen, an Haupt- und Realschulen und an Mittelstufenschulen sind in ihrer täglichen Arbeit in besonderem Maß mit den gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen konfrontiert. Auch die pandemiebedingten Vorgaben der Landesregierung zeigen, dass das Kultusministerium die Besonderheiten der Gesamtschulen „nicht auf dem Schirm“ hat und für die Sekundarstufe I weitgehend nur vom Gymnasium her denkt. Die vielen Überlastungsanzeigen der vergangenen Jahre zeigen, dass gerade die Kollegien der Gesamtschulen, der Haupt- und Realschulen und der Mittelstufenschulen über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus beansprucht werden. Die GEW-Fraktion im HPRLL fordert, dass dringend zusätzliche personelle und materielle Ressourcen bereitgestellt werden, um den Kindern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Herkunftssprachen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Klassengröße muss in der Sekundarstufe I in allen Schulformen deutlich gesenkt werden, damit jedes Kind den bestmöglichen Abschluss erreichen kann. Um Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit wirklich zu gewährleisten, benötigt es mehr Zeit für Beziehungs- und Erziehungsarbeit und für die notwendige individuelle Förderung. Zum Abbau der Überlastung der Lehrkräfte muss die Pflichtstundenzahl gesenkt und der Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Schule ernst genommen werden. Die Stellen in den Bereichen Sonderpädagogische Förderung, Schulsozialarbeit, UBUS und Schulpsychologie müssen besetzt und ausgebaut werden.

Auf der GEW-Liste für den HPRLL kandidieren als Lehrkräfte an Gesamtschulen und HR-Schulen unter anderen Peter Zeichner (Adolf-Reichwein-Schule Neu-Anspach) und Patricia Kraus (Jahnschule Hünfeld). Eine ausführlichere Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie in dieser HLZ auf den Seiten 8 und 9.

... an den Förderschulen und im inklusiven Unterricht

Lehrkräfte aller Lehrämter und sozialpädagogische Fachkräfte, die sich für die sonderpädagogische Förderung und die Inklusion engagieren, stehen vor großen Problemen und Herausforderungen: zu viele Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen in den Klassen, viel zu wenige ausgebildete Förderschullehrkräfte, mangelnde Zeit für Kooperation und Teamteaching und viel zu viel Zeit für Dokumentation und Bürokratie. Förderschullehrkräfte arbeiten an Förderschulen, im BFZ und an den Regelschulen und sollen an jedem Einsatzort einem immensen Aufgabenspektrum gerecht werden. Gleichzeitig sind sie ständig neuen rechtlichen Vorgaben unterworfen. Die GEW-Fraktion im HPRLL wehrt sich gegen jede Zwangsversetzung von Förderschullehrkräften! Sie fordert im Stundenplan fest verankerte Koordinationsstunden für alle, die in multiprofessionellen Teams arbeiten. Die zeitraubende Formularflut muss reduziert werden. In Anbetracht des gravierenden Mangels an Förderschullehrkräften stellt die GEW-Fraktion im HPRLL die Zweckdienlichkeit der Inklusiven Schulbündnisse infrage und kritisiert die vielen Stellen, die nur für deren Organisation benötigt werden. Mehr zu den Bedingungen sonderpädagogischen Förderung in der Pandemie in dieser HLZ auf Seite 12.

Auf der GEW-Liste für den HPRLL kandidieren als Lehrkräfte mit dem Lehramt Förderschule unter anderen Anna Held (Käthe-Kollwitz-Schule Hofgeismar) und Andrea Michel (Offene Schule Kassel-Waldau). Eine ausführlichere Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie in dieser HLZ auf den Seiten 8 und 9.

…an berufsbildenden Schulen

In der Corona-Pandemie haben die Kolleginnen und Kollegen gezeigt, dass sie sich schnell auf neue Situationen einstellen können. Die neuen Wege, die gerade an den berufsbildenden Schulen erprobt und gegangen werden, um die Auszubildenden und die Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulformen zu erreichen, sind mit erheblicher Mehrarbeit verbunden. Und die Pandemie legt die Probleme der berufsbildenden Schulen schonungslos offen:

  • Die Versäumnisse beim Ausbau der digitalen Infrastruktur sind deutlich spürbar. Der digitale Distanzunterricht lässt sich oft nur mit den privaten Endgeräten der Lehrkräfte und vom häuslichen WLAN organisieren. Die Mittel des Digitalpakts sind bisher unzureichend oder gar nicht an den Schulen angekommen. 
  • Die IT-Administration wird Lehrkräften aufgedrückt. Die Aufgaben sind in der Pandemie ins Unermessliche gestiegen. Hier muss dringend gegengesteuert werden, z.B. durch die Ausbildung von IT-Fachkräften im Landesdienst.
  • Die Lerngruppen sind nicht nur in der Pandemie zu groß.
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz dürfen nicht weiter vernachlässigt werden.
  • Mangelnde Fördermöglichkeiten für benachteiligte Schülerinnen und Schüler machen sich im Distanzunterricht besonders bemerkbar. 
  • Die Aussage, im Distanzunterricht und im Präsenzunterricht könnten die gleichen Lernziele erreicht werden, untergräbt unsere Ansprüche an unsere pädagogische Profession.

Bei der letzten Wahl des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) gingen 63 Prozent der Stimmen an die Kandidatinnen und Kandidaten der GEW, an den berufsbildenden Schulen waren es 58 Prozent. Als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen zogen Bettina Happ-Rohé und Ralf Becker für die GEW in den HPRLL ein. Markus Heberling nahm als Nachrücker an fast allen Sitzungen teil. Initiativen und Stellungnahmen zu den dringenden Anliegen der berufsbildenden Schulen wurden ohne Ausnahme von uns eingebracht, von den anderen Fraktionen kam nichts.

Grundlagen unserer Arbeit im HPRLL sind der gute Kontakt zu allen 15 Gesamtpersonalräten, die Anbindung an die Landesfachgruppe Berufsbildende Schulen und den GEW-Landesvorstand und die Unterstützung durch die Beschäftigten in der Landesgeschäftsstelle der GEW in Frankfurt. Hier einige Schwerpunkte und Erfolge unserer Arbeit:

  • Die Programme für den Seiteneinstieg in Mangelfächern wurden so ausgestattet, dass den Teilnehmenden bessere Entlastungen gewährt und den Schulen mehr „Mentoren-Stunden“ zugewiesen wurden.
  • Nur die GEW-Fraktion engagiert sich für die Anliegen der Lehrerinnen und Lehrer in arbeitstechnischen Fächern. Der Hartnäckigkeit der GEW ist ein einstimmiger Beschluss des Landtags geschuldet, dass für die at-Fachlehrenden zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen werden sollen. In einem ersten Schritt genehmigte das Ministerium 20 zusätzliche Beförderungsstellen nach A12. Bundesweit einmalig ist ein Erlass, der at-Fachlehrenden die Möglichkeit für den Regelaufstieg in den höheren Dienst eröffnet. Allerdings sind die Hürden so hoch, dass kaum jemand diese Möglichkeit wahrnehmen kann. Wir werden auch hier am Ball bleiben.
  • In den Stufenverfahren konnten wir für einzelne Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen Verbesserungen erreichen. 
  • Unnütze Regelungen in Verordnungen und Erlassen wurden verhindert, bessere Regelungen durchgesetzt. 

Es stehen in den nächsten Jahren Änderungen an, die eine starke GEW-Fraktion und eine starke Kompetenz aus den berufsbildenden Schulen im HPRLL notwendig machen. Die Umsetzung des „Bündnisses Ausbildung Hessen“ durch die Landesregierung ist kritisch zu begleiten. Die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) soll in die Regelform überführt werden. Die Fachklassenstandorte sollen neu festgelegt und dem Lehrkräftemangel muss tatkräftig begegnet werden. Unser Sieben-Punkte-Sofortprogramm mit den zentralen Themen für die nächste Wahlperiode im HPRLL findet man auf der Homepage der GEW unter www.gew-hessen.personalratswahlen.de. 

Die letzten fünf Jahre haben gezeigt: Wer bessere Bedingungen an berufsbildenden Schulen will, muss am 4. und 5. Mai 2021 GEW wählen und andere davon überzeugen, dies auch zu tun. Damit Bettina Happ-Rohé, Ralf Becker und Markus Heberling als Lehrkräfte aus berufsbildenden Schulen Ihre Interessen auch im nächsten HPRLL vertreten können, brauchen wir Ihre Stimme und Ihre Unterstützung.

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news-254 Fri, 26 Mar 2021 11:45:42 +0100 Wahlen in der Bildungsverwaltung https://gew-hessen-personalratswahlen.de/home/details/wahlen-in-der-bildungsverwaltung Aus: HLZ 4/2021 Zur Bildungsverwaltung gehören insbesondere die Staatlichen Schulämter, die Lehrkräfteakademie und das Kultusministerium selbst. Bei der Wahl für den Hauptpersonalrat Verwaltung beim Hessischen Kultusministerium tritt die GEW wie in den vergangenen Jahren mit einer gemeinsamen Liste mit der Gewerkschaft ver.di an. 

Stellenbesetzungen und Eingruppierungen

Stellenbesetzungen haben sich ausschließlich an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu orientieren, nicht am Parteibuch oder an Beziehungen. Hierfür setzen wir uns mit allem Nachdruck ein. Bei Tarifbeschäftigten muss sich die Eingruppierung nach den Tätigkeiten richten, die sie  ausüben. Durch die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten kann eine höhere Eingruppierung erfolgen. Wir setzen uns besonders dafür ein, dass Tarifbeschäftigte, die sich erfolgreich weiterqualifiziert haben, ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt werden und dass Chancen durch interne Umverteilungen genutzt werden. 

In den letzten Stellenplänen wurden 15 Stellen von Tarifbeschäftigten in den Staatlichen Schulämtern vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst umgesetzt. Dies ist unser Erfolg und wir bleiben dran!

Kundennähe und Standortsicherung

Zentrale Einheiten der Hessischen Lehrkräfteakademie mit ihren Standorten Frankfurt, Kassel und Wiesbaden sollen 2024 nach Gießen und Alsfeld verlegt werden. Personalrat und Belegschaft wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. So geht man nicht mit Menschen um, die schon jahrelang für die Bildungsverwaltung sehr gute Arbeit leisten! Standortveränderungen zu Lasten der Beschäftigten lehnen wir ab. Wir setzen uns ein

  • für eine bürgernahe Verwaltung, die die Anliegen von Eltern, Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften aufgreift, und für die Erhaltung der bisherigen Standorte,
  • für eine schnelle und problemlose Erreichbarkeit der Staatlichen Schulämter und der Lehrkräfteakademie mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit Privatfahrzeugen, 
  • für angemessene Arbeitsbedingungen und für die notwendige Planungssicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 
  • für die Beibehaltung des Landestickets,
  • für familienfreundliches Arbeiten auch im Homeoffice,
  • für kurze Anfahrtszeiten mit mehr Zeit für die Familie und für ehrenamtliche Verpflichtungen und als Beitrag zum Klimaschutz und
  • für mehr Gesundheits- und Klimaschutz bei Neubauten und Umbauten oder bei der Neuanmietung von Bürogebäuden, das betrifft sowohl die Gebäude selbst als auch die Auswahl der Immobilien hinsichtlich der damit verbundenen Fahrtstrecken.

Jede Standortverlagerung führt zu einer hoher Fluktuation und zieht die fortlaufende Einarbeitung neuer Personen nach sich. Dies führt zwangsläufig auch zu Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit der Behörden. Nur zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten gute Arbeit!

Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Erfahrungen mit Covid-19 und der Pandemie lassen Gesundheit im Allgemeinen und im Arbeitsleben in einem völlig neuen Licht erscheinen. Gleichzeitig nehmen die Belastungen am Arbeitsplatz beständig zu: mehr Zeitdruck, mehr Stress und höhere Arbeitsverdichtung, steigende Hitze in Bürogebäuden im Sommer. Neue pandemiebedingte Belastungen durch verordnete Änderungen bei Arbeitsabläufen treffen gerade die Bildungsverwaltung besonders hart. Immer häufiger und schneller führen politische Entscheidungen zu Standortverlegungen und Strukturveränderungen und damit oft zu unzumutbar langen Arbeitswegen:

  • Wir stehen für den Schutz des hohen Gutes Gesundheit, das bei allen Veränderungen, Planungen und Entscheidungen im Zentrum stehen muss. 
  • Wir fordern mehr Handlungsspielräume für Beschäftigte bei ihrer Arbeit. Mit einer höheren  Zufriedenheit lassen sich Fehlzeiten und auch Dienstunfähigkeit vermeiden. 
  • Homeoffice, Telearbeit und Co-Working-Spaces müssen innovativ vorangetrieben werden - nicht nur in Krisenzeiten. 
  • Wertschätzung schafft Wertschöpfung: Wir erwarten einen partnerschaftlichen Führungsstil, der Vertrauen und Respekt fördert. Durch gegenseitige Wertschätzung und Anerkennung entsteht mehr Mitarbeiterzufriedenheit. 

Am 4. und 5. Mai: Liste ver.di | GEW wählen

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