Angestellte wählen GEW

Aus: HLZ 4/2021

An den hessischen Schulen arbeiten viele Kolleginnen und Kollegen, die nicht verbeamtet sind. Auch wenn das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) von der „Gruppe der Arbeitnehmer“ spricht, sprechen wir – wie in den Schulen üblich – von „Angestellten“. Ihr Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag Hessen (TV-H). Zu diesen Tarifbeschäftigten zählen angestellte Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht sowie Verwaltungskräfte an Selbstständigen Schulen und an Schulen in Trägerschaft des Landes Hessen. 

Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis

Aufgrund des Lehrkräftemangels steigt der Anteil der Unterrichtsstunden, die von Lehrkräften mit einem befristeten Arbeitsvertrag erteilt werden, wieder an. In vielen Fächern und Schulformen könnte der Unterricht ohne sie gar nicht abgedeckt werden. Die GEW setzt sich auch in den Personalräten dafür ein, dass befristet beschäftigte „Vertretungslehrkräfte“ unbefristet übernommen werden und Angebote zur Weiterqualifizierung erhalten. Auch wenn es darum geht, dass die Sommerferien für die befristet Beschäftigten bezahlt werden, steht die GEW an ihrer Seite. Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) konnte unter Federführung der GEW 2018 deutliche Verbesserungen im Erlass zur „Sommerferienbezahlung“ erreichen. Auch hinsichtlich  der Rücknahme der nur in Hessen geltenden Regelung, die Lehrkräften ohne Lehramt eine zusätzliche Pflichtstunde aufbrummt, lassen wir nicht locker. In allen Fragen der Eingruppierung, der Einstufung und der Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen bietet die GEW ihren Mitgliedern eine umfassende und kompetente Beratung und den Rechtsschutz in Klageverfahren. 

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Schuldienst

In den letzten Jahren hat die Zahl der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in hessischen Schulen stark zugenommen. Sie arbeiten im Rahmen der unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung nach dem USF-Erlass oder im Rahmen der unterrichtsunterstützenden Begleitung nach dem UBUS-Erlass. Die GEW-Mitglieder im HPRLL, insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Angestellten, haben in harten Verhandlungen mit dem HKM erreicht, dass Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Anwesenheitszeiten in den Erlassen klar geregelt sind. Sie haben auf zahlreichen Veranstaltungen über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Zeit mit Schülerinnen und Schülern und auf Vor- und Nachbereitung informiert und eine umfangreiche UBUS-Broschüre erstellt. Die GEW wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Erlasse auch in der Realität umgesetzt und die vielen Teilzeitverträge auf volle Stellen aufgestockt werden. 

Schon sehr viel länger gibt es die Sozialpädagogischen Fachkräfte an den Förderschulen für geistige Entwicklung und für körperlich-motorische Entwicklung. Auch sie arbeiten im Team mit Lehrerinnen und Lehrern. Ihre Arbeitszeitregelungen, insbesondere auch der Urlaubanspruch in den Schulferien, waren Vorbild für die Regelungen im USF-Erlass und im UBUS-Erlass. Dass für die tarifbeschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte an Förderschulen eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden gilt, ist der Tatsache zu verdanken, dass sie von dem allen Tarifbeschäftigten im Schuldienst unstrittig zustehenden Streikrecht in der Vergangenheit durchaus auch Gebrauch gemacht haben.

Sozialpädagogische Fachkräfte sind aus dem Schuldienst nicht mehr wegzudenken. Damit die verschiedenen Professionen gleichberechtigt in einem festen Klassenteam zusammenarbeiten können, sind viel gemeinsame Zeit und ausreichende finanzielle Ressourcen erforderlich.

Die GEW ist eine Tarifgewerkschaft im DGB

Als Tarifgewerkschaft verhandelt die GEW mit dem Land Hessen über Arbeitsbedingungen, Entgelterhöhungen, Urlaub und Arbeitszeit. Personalräte haben in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, die zugunsten der Beschäftigten geschlossen worden sind, zu überwachen, und die Beschäftigten beispielsweise auf Personalversammlungen zu informieren. 

In den letzten Tarifrunden konnte die GEW erreichen, dass auch für die Entgeltgruppen 9 bis 15 eine Entgeltstufe 6 eingeführt wurde. Besonders stolz sind wir auf die „stufengleiche Höhergruppierung“: Danach bleibt beim Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe die Entgeltstufe erhalten. Diese Regelung konnte bisher nur in Hessen durchgesetzt werden. 

Endlich haben jetzt auch in Hessen die Verhandlungen über einen Eingruppierungstarifvertrag begonnen, wie er in den anderen Bundesländern längst gilt. In Hessen wird die Entgeltgruppe für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte weiterhin einseitig durch die Landesregierung festgelegt. Die GEW wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass dieser Eingruppierungserlass durch eine tarifvertraglich vereinbarte Entgeltordnung für Lehrkräfte ersetzt wird.


Annette Karsten ist Sozialpädagogische Fachkraft an der Käthe-Kollwitz-Schule in Hofgeismar: „Ich setze mich in enger Zusammenarbeit mit der Tarifkommission der GEW dafür ein, dass der alte Eingruppierungserlass endlich durch eine Engeltordnung für Lehrkräfte abgelöst wird.“

Frank Engelhardt ist Ergotherapeut an der Alexander-Schmorell-Schule Kassel: „Die Zuweisung sozialpädagogischer Fachkräfte muss verstärkt werden und Arbeitsverträge mit halbem Stellenumfang sollten eine Ausnahme darstellen!“

Denise Kuhnt ist Sozialpädagogische Fachkraft an der Mosaikschule Marburg: „Multiprofessionelle Arbeit kann nur gelingen, wenn dafür Raum und Zeit zur Verfügung stehen. Die Bedingungen sind so zu gestalten, dass die verschiedenen Professionen auf Augenhöhe zusammenarbeiten können.“