Personalratsarbeit | Aktiv in der Grundschule

Die Grundschule, eine Schule für alle Kinder

Bildung und Erziehung in der Grundschule sind komplexe Prozesse, die hohe Anforderungen an die Lehrkräfte stellen. Grundschulunterricht erfordert Individualisierung und gleichzeitig ein gemeinsames Lernen aller Kinder. Alle Kinder müssen auf ihrem Niveau teilhaben und etwas beitragen können. Lehrkräfte müssen die Entwicklungs- und Lernfortschritte jedes Kindes individuell beurteilen und dokumentieren. Förderpläne müssen in multiprofessionellen Teams beraten, verfasst und fortgeschrieben werden. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, benötigen wir deutlich mehr Zeit. Mehr Zeit für individuelle Förderung und Gespräche mit Kindern. Mehr Zeit für den Austausch und die gemeinsame Reflexion im Kollegium.

Mehr Zeit heißt deutlich weniger Pflichtstunden und kleine Klassen. Darüber hinaus eine erhöhte Zuweisung für Doppelbesetzungen, für Förderstunden und für den Vertretungsfall. Wir benötigen sozialpädagogisch und sonderpädagogisch ausgebildete Kolleginnen und Kollegen an unseren Schulen.

GEW-Personalräte in den Schulen, an den Staatlichen Schulämtern und beim Kultusministerium setzen sich für eine Verbesserung der Arbeits- und Lernbedingungen ein. Die Impulse für ihr Engagement gehen dabei von den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen aus und sie werden durch die GEW mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Kräften unterstützt.

Gemeinsam für bessere Bedingungen

Die Anforderungen für die Lehrkräfte an den Grundschulen sind gestiegen. Zu der hohen Pflichtstundenzahl kommen ausgiebige Beratungszeiten sowohl mit Kolleginnen und Kollegen und Eltern, als auch an „runden Tischen“ mit außerschulischen Kooperationspartnern, die oft für mehrere Kinder einer Klasse erforderlich sind.

Von zentraler Bedeutung für gute Arbeits- und Lernbedingungen ist die Bildung kleiner Klassen. Mehr Zeit für das einzelne Kind und stabilere Beziehungen der Kinder untereinander fördern das Lernen. Außerdem gewinnen die Lehrkräfte so etwas mehr Zeit für  wichtige Aufgaben ihrer Profession jenseits des Unterrichts. Dies hebt die Qualität der Bildung ebenso wie die Arbeitszufriedenheit.

Schulen, die Sozialindexstunden oder die 104-prozentige Zuweisung für die Bildung kleiner Klassen genutzt haben, kommen auch  unter den  Pandemie-Bedingungen wesentlich besser zurecht.

Erschwert wird die Arbeit in den Grundschulen durch den Lehrkräftemangel. Nicht für den Grundschulunterricht qualifizierte Personen können Lücken nur füllen. Wir können sie nicht „anlernen“, denn unsere Profession ist hochkomplex. Unterrichtsentwicklung, individuelle Förderung und pädagogische Reformen leiden zu Lasten der Bildungschancen der Kinder.
Die Personalräte haben die Aufgabe, gegenüber den Dienststellen deutlich zu machen, dass die Qualität der pädagogischen Arbeit in engem Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen steht. Für Arbeits- und Lernbedingungen, die zu einer guten Schule für alle Kinder und damit zum Bildungserfolg beitragen, treten wir gemeinsam ein: GEW, Personalräte und die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen. Weit über 100 Überlastungsanzeigen von Grundschulen in Hessen sprechen eine deutliche Sprache!

A 13 für uns

Die Arbeitszeit der Grundschullehrkräfte beträgt 28,5 Pflichtstunden. 28,5 Stunden allein im Unterricht, dazu kommen Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Unterrichtsentwicklung, vielfältige Beratungsaufgaben, Konferenzen sowie Planungs- und Schulentwicklungsprojekte.
Um das Lernen der Kinder zu fördern und eine optimale Entwicklung für jedes einzelne Kind zu ermöglichen, bedarf es einer umfassenden fachlichen, didaktischen und methodischen Kompetenz. Gleichzeitig leistet die Grundschullehrkraft bedeutende Beziehungsarbeit, um den Kindern Stabilität in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu vermitteln. Dies erfordert neben persönlichem Einsatz die ständige Reflexion wissenschaftlicher Erkenntnisse aus dem Bereich der Pädagogik und der pädagogischen Psychologie.

Trotz professioneller und wissenschaftlich fundierter Arbeit werden Grundschullehrkräfte nur mit A 12 besoldet, während alle anderen Lehrämter in Hessen mit A 13 bezahlt werden.
Die GEW Hessen gab 2014 bundesweit den Startschuss für eine höherwertige  Anerkennung der Arbeit von Grundschulpädagoginnen und -pädagogen. Wir entwickelten den „1. Tag der unbezahlten Arbeit“ am 13. November eines jeden Jahres. Der 13. November ist derjenige Tag, an dem rechnerisch die Bezahlung von Grundschullehrkräften im Vergleich zu allen anderen Lehrkräften in Hessen endet. Unsere hessenweiten Aktionen waren Vorbild für die anderen Bundesländer. Acht  Bundesländer haben inzwischen ihre Bereitschaft erklärt, Grundschullehrkräfte nach A 13/E 13 zu bezahlen oder tun dies bereits. Um Grundschullehrkräfte nicht zu verlieren, wird Hessen folgen müssen. Wie im Koalitionsvertrag geäußert hält die Landesregierung „ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der Bundesländer für sinnvoll. Auch um den Lehrerbedarf für unsere Schulen zu sichern...“
A 13 für Grundschullehrkräfte bundesweit! Wir bleiben dran!

Wie Personalräte arbeiten

Die GEW-Personalräte auf den verschiedenen Ebenen, also Schulpersonalräte, Gesamtpersonalräte und der Hauptpersonalrat sind untereinander eng vernetzt. Sie arbeiten unter dem Dach der hessischen GEW zusammen auf der Grundlage der in den entsprechenden Gremien (Fachgruppen, Personengruppen, Kreis- und Bezirksvorständen und dem Landesvorstand) nach ausführlichen Diskussionen herbeigeführten Beschlüsse.

Ausgangspunkt sind die Interessen und Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Sie können sich an ihren Personalrat wenden, der verhandelt dann mit der Schulleitung. Der Schulpersonalrat kann sich mit seinen Anliegen an den Gesamtpersonalrat wenden, der das Problem dann mit den Dezernenten am Staatlichen Schulamt verhandelt. Kommt man dort nicht weiter oder ist es eine Angelegenheit, die alle hessischen Schulen angeht, verhandelt der Hauptpersonalrat mit dem Kultusministerium. Unterstützung finden Personalräte bei ihrer Arbeit auch durch die GEW-Rechtsstelle.