Terminfahrplan 2024 für örtliche Personalräte

Neu: Für Personalratswahl am 14. & 15. Mai 2024

Wann?Was ist zu tun?Kapitel im
Leitfaden
Spätestens bis 18.12.2023Örtliche Personalräte bestellen Örtliche Wahlvorstände (ÖWV) Der Wahlvorstand nimmt 
seine Arbeit auf - Seite 15
Bis 22.12.2023

ÖWV: Konstituierende Sitzung

Bekanntgabe der Mitglieder des ÖWV und der Fristen für die Vorabstimmungen (§ 1 Abs. 4, § 4 Wahlordnung) durch Aushang in den Dienststellen und Mitteilung der Mitglieder des ÖWV mit E-Mail-Adressen an Gesamtwahlvorstand (GWV).

Bekanntgabe der Mitglieder des GWV und des HWV.

 
Bis 22.1.2024

ÖWV: 

Erstellung des Verzeichnisses mit Ermittlung der Zahl der Wahlberechtigten, getrennt nach Arbeitnehmern / Arbeitnehmerinnen und Beamtinnen / Beamten und männlich/weiblich, wobei eintretende Änderungen zum 1.2. nach Möglichkeit bereits zu berücksichtigen sind.

Meldung der Wahlberechtigten (Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen und Beamtinnen / Beamten; Männer / Frauen; LiV) auf dem Formblatt an den zuständigen GWV.

Verzeichnis der Wahlberechtigten erstellen und pflegen 
Seite 16
29.1.2024
um 24 Uhr
Ablauf der Frist für die Vorabstimmungen (bei Aushang der Bekanntgabe der Mitglieder am 15.1.2024). 
26.2.2024

ÖWV: Sitzung

Erstellung des ÖWV-Wahlausschreibens.

Aushang der Wahlausschreiben des HWV, des GWV und des ÖWV in den Dienststellen.

Auslage des Verzeichnisses der Wahlberechtigen und des HPVG mit Wahlordnung in den Dienststellen.

Wahlaus-
schreiben
Seite 17
27.2.2024Aushang Wahlausschreiben HPRS, GPRS und öPR-Wahlen 
17.3.2024Fristablauf für die Wahlvorschläge (18 Kalendertage nach Aushang) um Mitternacht.Wahlvorschläge
Seite 22
18.3.2024

ÖWV: Sitzung

Feststellung der gültigen Wahlvorschläge (§ 12 der Wahlordnung), ggf. Aushang gemäß § 13 WO oder Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 12 Abs. 5 und 6 WO

 
Wann?Was ist zu tun?Kapitel im
Leitfaden
21.3.2024
um 24 Uhr

ÖWV: 

Fristablauf zur Mängelbeseitigung (sofern Mängelliste am 18.3.2024 zugestellt).

 
22.3.2024

ÖWV: 

ggf. Sitzung zur endgültigen Feststellung der gültigen Wahlvorschläge

 
bis spätestens
29.4.2024

ÖWV: 

Aushang der gültigen Wahlvorschläge für die Wahlen zum Hauptpersonalrat (HPRS), Gesamtpersonalrat (GPRS) und Örtlichen Personalrat (ÖPR)

Druck der Stimmzettel für die Wahlen zum ÖPR

Vorbereitung der Wahl

Die Wahl und was danach 
zu tun ist
Seite 25
14.5. und 
15.5.2024
Personalratswahlen 
15.5.2024

Schließung der Wahllokale am 15.5.2024 um 14 Uhr

ÖWV: Sitzung

Auszählung der Stimmen der Beamtinnen und Beamten zur Wahl des GPRS und HPRS ab 14 Uhr.

Sofortige Weiterleitung der Ergebnisse der Wahlen der Beamtinnen und Beamten und der Stimmzettel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum GPRS und zum HPRS an den GWV.

Ermittlung des Wahlergebnisses der Wahlen zum ÖPR, Erstellung der Wahlniederschrift, Benachrichtigung der Gewählten (§§ 23 WO).

 
spätestens bis 22.5.2024

ÖWV: 

Konstituierung Örtlicher Personalrat (ÖPR)

 
29.5.2024 Letzter Tag der Wahlanfechtungsfrist der Wahlen zum ÖPR. 
bis spätestens 5.6.2024

ÖWV: 

Aushang aller übrigen Wahlergebnisse (ÖPR, GPRS, HPRS) in den Schulen und Studienseminaren.

 
19.6.2024
bis 24 Uhr
Letzter Tag der Wahlanfechtungsfrist für den HPRS / die GPRS