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Wann?
Was ist zu tun?
Spätestens bis 18.12.2020
Örtliche Personalräte bestellen ÖWV
bis 15.1.2021
1. Sitzung des ÖWV (Konstituierende Sitzung)
Bekanntgabe der Mitglieder des ÖWV und der Fristen für die Vorabstimmungen (§ 1 Abs.3, § 4 WO) durch Aushang in den Dienststellen und Mitteilung der Mitglieder des ÖWV mit E-Mail-Adressen an GWV
Aushang der Bekanntmachungen über die Zusammensetzung des Hauptwahlwahlvorstands (HWV) und des jeweiligen Gesamtwahlvorstands (GWV)
bis 22.1.2021
ÖWV:
Erstellung der Wählerliste mit Ermittlung der Zahl der Wahlberechtigten, getrennt nach Arbeitnehmern und Beamten und männlich/weiblich, wobei eintretende Änderungen zum 1.2. nach Möglichkeit bereits zu berücksichtigen sind
Meldung der Wahlberechtigten (Arbeitnehmer/Beamte; Männer/Frauen; LiV) auf dem Formblatt an den zuständigen GWV
29.1.2021
Ablauf der Frist für die Vorabstimmungen (bei Aushang der Bekanntgabe der Mitglieder am 15.1.2021)
bis 26.2.2021
2. Sitzung des ÖWV
Erstellung des Wahlausschreibens für den örtlichen Personalrat durch den ÖWV (aktualisierte Ausfüllhilfe in dieser Ergänzung zum Wahlhandbuch Seite 18).
Aushang der Wahlausschreiben des HWV, GWV und des ÖWV in den Dienststellen
Auslage der Wählerliste und des HPVG mit Wahlordnung in den Dienststellen
5.3.2021
Ende der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste (bei Aushang am 26.2.2021)
16.3.2021
17.3.2021
3. Sitzung des ÖWV
Feststellung der gültigen Wahlvorschläge (§ 10 WO), ggf. Aushang gemäß § 11 WO
Im Fall von Mängeln Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 10 Abs. 5 und 6 WO
Liegt kein Wahlvorschlag vor Festlegung einer Nachfrist (§ 11 WO)
23.3.2021
Fristablauf zur Mängelbeseitigung (sofern Mängelliste am 17.3.2020 zugestellt)
Ende der Nachfrist gemäß § 11 WO
Bedarfssitzung des ÖWV zur endgültigen Feststellung der gültigen Wahlvorschläge im Fall von Mängeln bzw. der Notwendigkeit einer Nachfrist
1.4.2021 bis spätestens 19.4.2021
Aushang der gültigen Wahlvorschläge für die Wahlen zum HPRLL, GPRLL und ÖPR: Die Aushänge für die Wahl des HPRLL und des jeweiligen GPRLL gehen den Schulen in den Osterferien zu.
Der Aushang muss deshalb am ersten Schultag nach den Osterferien erfolgen (Montag, 19.4.2021)
Druck der Stimmzettel für die Wahlen zum ÖPR
Vorbereitung der Briefwahlunterlagen
Vorbereitung der Wahl
4.5. und 5.5.2021
Personalratswahlen
5.5.2021 ab 14 Uhr
Schließung der Wahllokale am 5.5.2021 um 14 Uhr
4. Sitzung des ÖWV
Auszählung der Stimmen der Beamtinnen und Beamten zur Wahl des GPRLL und des HPRLL ab 14 Uhr
Sofortige Weiterleitung der Ergebnisse der Wahlen der Beamtinnen und Beamten und der Stimmzettel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum GPRLL und zum HPRLL an den GWV
Ermittlung des Wahlergebnisses der Wahlen zum ÖPR, Erstellung der Wahlniederschrift, Benachrichtigung der Gewählten (§§ 20, 21 WO)
spätestens bis 12.5.2021
Einladung zur konstituierenden Sitzung des örtlichen Personalrats
spätestens bis 2.6.2021
Aushang aller Wahlergebnisse (ÖPR, GPRLL, HPRLL) in den Schulen und Studienseminaren durch den ÖWV
19.5.2021
Letzter Tag der Wahlanfechtungsfrist der Wahlen zum ÖPR bei Aushang der Wahlergebnisse am 5.5.2021, ansonsten 14 Tage nach Bekanntmachung (§ 22 HPVG)