ÖWV: Konstituierende Sitzung
Bekanntgabe der Mitglieder des ÖWV und der Fristen für die Vorabstimmungen (§ 1 Abs. 4, § 4 Wahlordnung) durch Aushang in den Dienststellen und Mitteilung der Mitglieder des ÖWV mit E-Mail-Adressen an Gesamtwahlvorstand (GWV).
Bekanntgabe der Mitglieder des GWV und des HWV.
ÖWV:
Erstellung des Verzeichnisses mit Ermittlung der Zahl der Wahlberechtigten, getrennt nach Arbeitnehmern / Arbeitnehmerinnen und Beamtinnen / Beamten und männlich/weiblich, wobei eintretende Änderungen zum 1.2. nach Möglichkeit bereits zu berücksichtigen sind.
Meldung der Wahlberechtigten (Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen und Beamtinnen / Beamten; Männer / Frauen; LiV) auf dem Formblatt an den zuständigen GWV.
ÖWV: Sitzung
Erstellung des ÖWV-Wahlausschreibens.
Aushang der Wahlausschreiben des HWV, des GWV und des ÖWV in den Dienststellen.
Auslage des Verzeichnisses der Wahlberechtigen und des HPVG mit Wahlordnung in den Dienststellen.
Feststellung der gültigen Wahlvorschläge (§ 12 der Wahlordnung), ggf. Aushang gemäß § 13 WO oder Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 12 Abs. 5 und 6 WO
Fristablauf zur Mängelbeseitigung (sofern Mängelliste am 18.3.2024 zugestellt).
ggf. Sitzung zur endgültigen Feststellung der gültigen Wahlvorschläge
Aushang der gültigen Wahlvorschläge für die Wahlen zum Hauptpersonalrat (HPRS), Gesamtpersonalrat (GPRS) und Örtlichen Personalrat (ÖPR)
Druck der Stimmzettel für die Wahlen zum ÖPR
Vorbereitung der Wahl
Schließung der Wahllokale am 15.5.2024 um 14 Uhr
Auszählung der Stimmen der Beamtinnen und Beamten zur Wahl des GPRS und HPRS ab 14 Uhr.
Sofortige Weiterleitung der Ergebnisse der Wahlen der Beamtinnen und Beamten und der Stimmzettel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum GPRS und zum HPRS an den GWV.
Ermittlung des Wahlergebnisses der Wahlen zum ÖPR, Erstellung der Wahlniederschrift, Benachrichtigung der Gewählten (§§ 23 WO).
Konstituierung Örtlicher Personalrat (ÖPR)
Aushang aller übrigen Wahlergebnisse (ÖPR, GPRS, HPRS) in den Schulen und Studienseminaren.