Im Mai 2024 werden alle Personalräte an den Schulen neu gewählt.
Für den Schulbereich finden die Wahlen am 14. und 15. Mai 2024 statt. Alle Lehrerinnen und Lehrer und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wählen
In Hessen bildet jede Schule eine eigene Dienststelle nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG). Dies sichert eine unmittelbare Vertretung der Interessen der Beschäftigten vor Ort. Die Zahl der Mitglieder des Personalrats richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten. An kleinen Schulen mit bis zu 15 Wahlberechtigten besteht der Personalrat nur aus einer Person, bei mehr als 15 Wahlberechtigten sind es drei Kolleginnen und Kollegen, bei mehr als 60 hat der Personalrat fünf Mitglieder. Die GEW unterstützt die Arbeit der Personalräte durch regelmäßige Treffen, Schulungen und Fortbildungen und vielfältige Informationen. Die betriebliche Mitbestimmung ist für die GEW zusammen mit der gewerkschaftlichen Interessenvertretung vor Ort eine wichtige Grundlage für eine wirksame Mitbestimmung. Auch die HLZ wird in den nächsten Ausgaben regelmäßig über die Vorbereitung der Personalratswahlen informieren. Nach der Wahl werden in allen Regionen Schulungsveranstaltungen für neu gewählte Personalräte angeboten.
Auf Landesebene und in allen Gesamtpersonalräten ist die GEW deutlich die stärkste Kraft. Diese Ergebnisse gilt es auch bei der Personalratswahl 2024 zu sichern, denn sie gewährleisten die wichtige Vernetzung der Personalratsarbeit auf den verschiedenen Ebenen und eine kompetente Unterstützung für die Personalratsarbeit vor Ort.
In diesen Tagen beginnen an allen Schulen die Vorarbeiten zur Durchführung der Personalratsarbeit: Der Hauptwahlvorstand zur Durchführung der Wahl des HPRS und die Gesamtwahlvorstände in den 15 Staatlichen Schulämtern haben sich konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Die Schulpersonalräte müssen jetzt einen Wahlvorstand mit mindestens drei Mitgliedern benennen. davon ein Mitglied als Vorsitzenden oder Vorsitzende. Diese Benennung muss spätestens bis zu den Weihnachtsferien erfolgen. Den Namen des oder der Vorsitzenden muss man im Sekretariat der Schule bekannt machen, damit die Post für den Wahlvorstand schnell zugestellt werden kann. Mitglieder des Wahlvorstands können auch für den Personalrat kandidieren. Wenn es an einer Schule derzeit keinen Personalrat gibt, muss der Wahlvorstand von einer Personalversammlung benannt werden. Wie bei jeder Wahl des Personalrats werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen, die das Amt bisher ausgeübt haben, erneut kandidieren. Die Gespräche, wer den Staffelstab übernehmen kann, können nicht früh genug beginnen.
Bis Ende November geht allen Schulen eine Aktualisierung des Wahlhandbuchs der GEW zu, die an die Vorsitzenden der Wahlvorstände weitergegeben werden muss. Sie enthält alle wichtigen aktualisierten Termine und Informationen zur Durchführung der Wahlen. Alle Unterlagen findet man auch im Internet unter (www.gew-hessen-personalratswahlen.de).
Nach den Weihnachtsferien gehen die Wahlvorbereitungen in die heiße Phase. Die örtlichen Wahlvorstände erstellen die Liste der Wahlberechtigten. Sie entscheidet über die Größe des Personalrats und die Zahl der Sitze für Beamte und Angestellte und für Frauen und Männer.
Der Schulpersonalrat ist Mittler zwischen Kollegium und Schulleitung. Er verstärkt die Signale, die aus dem Kollegium kommen, ist aber auch bei Konflikten zwischen Einzelpersonen und Schulleitung eine wichtige Institution, die die Schärfe aus so mancher Auseinandersetzung herausnehmen kann. Schulleitung und Personalrat sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Das bedeutet, dass man sich offen über Vorhaben und Probleme austauscht. Der Schulpersonalrat bringt die Positionen ein, die er aus dem täglichen Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen gewonnen hat. Auf diese Weise gestaltet er die Schule mit, denn gegensätzliche Positionen müssen in vielen Fällen ausgehandelt werden. Aber auch bei Themen, bei denen ein Informationsrecht besteht, kann der Austausch unterschiedlicher Auffassungen etwas bewegen, Transparenz schaffen. Besonders wichtig ist die Beteiligung des Personalrats für jeden Kollegen und jede Kollegin bei der Vorbereitung des neuen Schuljahres. Wer hat einen Versetzungsantrag gestellt und wie werden die Anträge durch die Schulleitung behandelt? Wie ist die Unterrichtsversorgung? Ist mit Neueinstellungen zu rechnen und welcher Fachbedarf soll dann angemeldet werden? Wird sichergestellt, dass nur die Einstellung qualifizierter Beschäftigter erfolgt? Wie wird eine mögliche so genannte „Überbesetzung“ der Schule gehandhabt? Wie ist das Verfahren bei der Stundenplanaufstellung? Wurden Schwerbehinderte und gesundheitlich Beeinträchtigte nach möglichen Erleichterungen befragt? Werden Wünsche der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt? Bestehen Einsichtsmöglichkeiten, bevor der Plan verkündet wird?
Aus all diesen Gründen ist es wichtig, dass Schulen einen Personalrat haben. Und auch Sie sollten es sich überlegen, ob Sie als GEW-Mitglied nicht auch selbst für dieses Amt kandidieren wollen.