Wozu braucht man eigentlich Personalräte?
Die GEW startet mit dem Slogan AKTIV – KOMPETENT – DEMOKRATISCH in die Personalratswahlen. Es ist und bleibt das Ziel der GEW, ihre Arbeit an diesen Ansprüchen zu messen und auszurichten und die Personalräte an den Schulen so umfassend zu unterstützen, dass sie kompetent und streitbar die Vertretung der Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen können. Kollegien brauchen Personalräte, die aktiv darüber wachen, „dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden“ und „jede Benachteiligung unterbleibt“. So steht es in § 61 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG), das die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung in den Schulen und für die Zusammenarbeit von Personalräten und Schulleitungen ist. Kollegien brauchen Personalräte, die bereit und in der Lage sind, Konflikten nicht auszuweichen, sondern daran mitzuwirken, dass sie konstruktiv im Interesse der Kolleginnen und Kollegen gelöst werden. Die Aufgaben der Personalräte sind inzwischen so vielfältig, dass das HPVG in der bestehenden Form der Entwicklung der Arbeitssituation in den Schulen längst nicht mehr gerecht wird. Die GEW setzt sich deshalb gemeinsam mit dem DGB für eine Novellierung des HPVG im Interesse der Beschäftigten ein.
Referat Mitbestimmung und gewerkschaftliche Bildungsarbeit im Landesvorstand der GEW Hessen
Personalräte haben vielfältige Aufgaben
Zu den Kernaufgaben von Personalräten gehört die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen und Stellenbesetzungen. Sie durchleuchten das Stellenzuweisungsverfahren, d.h. die Versorgung der Schulen mit Stellen. Schulpersonalräte sind diejenigen, die die Situation und den Bedarf in ihrer Schule am besten kennen. Daher ist ihre kompetente Beteiligung so wichtig. Sie kontrollieren, ob alles in transparenten, rechtlich einwandfreien Verfahren abläuft und niemand benachteiligt wurde. Dabei müssen sie immer darauf achten, dass die Interessen des gesamten Kollegiums gewahrt werden. Aktuell unterstützt die GEW diese Arbeit insbesondere mit der Broschüre „Stellenzuweisung und Deputate transparent machen“ und entsprechenden Fortbildungen.
Die Personalräte üben das Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus, die im allgemeinen Sprachgebrauch als „Angestellte“ bezeichnet werden. Das fordert den Schulpersonalräten erhebliche zusätzliche Kenntnisse in Bezug auf die Möglichkeiten des Tarifvertrags Hessen ab, besonders zu den Fragen der Eingruppierung und Einstufung. Rat und Unterstützung finden sie bei den GEW-Kreisvorständen, den ehrenamtlichen Rechtsberaterinnen und Rechtsberatern der GEW und den GEW-Mitgliedern in den Gesamtpersonalräten, die wiederum auf die umfassenden Kenntnisse und den Rückhalt der Landesrechtsstelle der GEW und der GEW-Tarifabteilung zurückgreifen können, damit die Rechte der neu einzustellenden Kolleginnen und Kollegen in jedem Fall gewahrt werden.
Dazu kommt die Vertretung der Beschäftigten, deren Arbeitszeit sich nicht nach Pflichtstunden bemisst, sondern tarifvertraglich festgelegt und durch die Arbeitszeitrichtlinie zusätzlich konkretisiert ist, wie es für sozialpädagogische Fachkräfte an Förderschulen oder in der unterrichtsunterstützenden oder unterrichtsbegleitenden sozialpädagogischen Förderung (USF, UBUS) der Fall ist. Hier heißt es, genau hinsehen, Richtlinien und Handreichungen der GEW vornehmen und auch bei der GEW Unterstützung suchen, wenn man als Schulpersonalrat mal nicht so recht weiter weiß.
Auch die Strukturen und Entwicklungen an Selbstständigen Schulen fordern Schulpersonalräten viel ab. Hier müssen die Rechte der Beschäftigten und die Sicherung demokratischer Entscheidungswege besonders im Fokus stehen, was bedeutet, als Personalrat sich die durchaus umfangreichen speziellen Rechtsgrundlagen anzueignen. Es bedeutet aber auch, sich mit anderen in der GEW zu besprechen, damit nicht unter der Maßgabe „Selbstständigkeit“ Wege beschritten werden, die ein Kollegium so nicht mittragen kann.
Vereinfachte Wege durch die Telekommunikation werden in der Regel begrüßt. Das endet aber bspw. ganz schnell an dem Punkt, wo es Usus ist, dass Vertretungsregelungen für den Folgetag noch abends per E-Mail verschickt werden. Dies ist für Personalräte ein durchaus nicht einfaches Beteiligungsfeld, weil im konkreten Fall sehr unterschiedliche Interessen, aber auch Rechtslagen zusammen gebracht werden müssen.
Es bleiben die vielen Dauerthemen, die sich nicht ändern: Probleme bei Teilzeit, Ungleichbehandlung bei Springstunden – und was es an Schwierigkeiten des Alltags so gibt und wo es häufig Konflikte zu lösen gilt.
Aktive und kompetente Unterstützung durch die GEW
In der Aufzählung der Aufgaben der Personalräte wird sehr deutlich, dass die Kollegien GEW-Personalräte brauchen, die aktiv, kompetent und demokratisch sind, denn all das wird nämlich von ihnen verlangt. Aber Personalräte wissen auch: Sie stehen nicht alleine. Eine der großen Stärken der GEW ist ihre Kompetenz und Unterstützung der Personalratsarbeit: durch die Rechtsstelle der GEW, aber besonders auch durch eine gute Vernetzung der Personalräte untereinander, durch Schulungen, durch Materialien zu den verschiedenen Themen, die – auch wenn sie nicht speziell für Personalräte erstellt wurden – immer auch den Blickwinkel von Personalräten einnehmen.
Die GEW arbeitet auf vielen Wegen dauerhaft daran, dass ihre Personalräte möglichst mindestens auf dem gleichen Informationsstand sind wie die Leitung der Dienststelle. GEW-Personalräte fordern ihre Rechte ein und achten darauf, auch eigenständig für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen aktiv zu werden. Gefragt sind ein starkes Rückgrat und Spaß an der Arbeit: Die Unterstützung der GEW ist sicher. Ansonsten ist es so wie mit dem Unterricht: Die vielfältigen Aufgaben der Personalräte müssten zwingend eine höhere Entlastung der Personalräte für diese Aufgaben mit sich bringen, und dafür müssen wir auch weiter gemeinsam eintreten. Wir wissen aber trotzdem: Wären Personalräte ihren Aufgaben in der Vergangenheit nicht verantwortungsvoll nachgekommen, hätten wir heute mit noch größeren Problemen zu kämpfen. Aber ich will auch nicht verschweigen: Personalratsarbeit ist manches Mal sehr anstrengend und kann durchaus zeitweise auch frustrierend sein – zum Beispiel wenn man viel Mühe in eine Auseinandersetzung gesteckt hat und dann an der Entscheidung trotz besserer Argumente nichts ändern kann. Aber: Man stelle sich vor, wie es in den hessischen Schulen heute aussähe, gäbe es keine aktiven GEW-Personalräte, die immer wieder Transparenz und Gleichbehandlung und die Einhaltung der Rechte der Kolleginnen und Kollegen einforderten. Auch wenn die Aufgaben der Personalräte umfangreich und sehr vielfältig sind: Die Kolleginnen und Kollegen brauchen aktive GEW-Personalräte an allen Schulen, Studienseminaren, bei den Staatlichen Schulämtern und beim Kultusministerium.
Die Größe der GEW, ihre vielfältige Mitgliedschaft, ihre hohe politische und rechtliche Kompetenz sind die beste Gewähr dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen mit ihren Aufgaben als Personalrat nicht alleine stehen und dass sie in allen Bereichen die erforderliche Unterstützung erhalten.