Die Corona-Pandemie und damit einhergehende Schulschließungen, Formen von Distanz- und Wechselunterricht haben auch an den Gymnasien zu erheblichen Problemen geführt, die nicht nur Mehrarbeit erzeugten, sondern auch die drastische Unterversorgung der Schulen bei der digitalen Ausstattung offensichtlich gemacht haben. Entsprechende Forderungen hierzu hat die GEW wiederholt und für alle Schulformen erhoben und erhebt sie auch weiterhin. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I ein Gymnasium besuchen, hat sich weiterhin deutlich erhöht. In Hessen liegt die Quote mittlerweile bei etwa fünfzig Prozent.
Die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft erfordert stärkere Individualisierung und ein Eingehen auf unterschiedliche Interessen, Lernvoraussetzungen und kulturelle Unterschiede. Dies ist in Lerngruppen mit oftmals dreißig Schülerinnen und Schülern jedoch kaum möglich.
Inklusion findet auch im Gymnasium statt. Für eine gelingende Umsetzung müssen den Gymnasien feste förderpädagogische Lehrkräfte sowie ggf. Eingliederungshilfen zur Verfügung stehen, damit die personelle Kontinuität gewährleistet wird. Maßgebliche Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit sind regelmäßige Kooperationszeiten außerhalb der Unterrichtszeit.
Ein Gymnasium, das Chancen bietet, unterschiedliche Voraussetzungen kompensiert, individuelle Zugänge ermöglicht und eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung fördert, kann nur erfolgreich sein, wenn „Förderung“ ein durchgängiges Grundprinzip darstellt. Dafür ist eine 110-prozentige Zuweisung, wie sie die GEW seit langem fordert, unabdingbar.
Die Modalitäten der Notenfindung in der mündlichen Abiturprüfung wurde entsprechend einer langjährigen Forderung der GEW verändert: Hier gilt endlich das Mehrheitsprinzip und nicht mehr das alleinige Entscheidungsrecht der Prüfungsvorsitzenden.
Die geplanten Ressourcen-Kürzungen für die Q1–4 wurden nach massiven Protesten der GEW zurückgenommen. Sie bestehen allerdings noch weiterhin für die E-Phase. Klar ist: Diese müssen ebenso wieder abgeschafft werden, um kleinere Kurse zu ermöglichen. Auch im Kontext der Verdichtung der Abiturphase seit diesem Jahr besteht hier dringender Handlungsbedarf.
Die ursprünglichen Planungen des HKM, das schriftliche Abitur ab 2022 nach den Osterferien durchzuführen, wurden coronabedingt dahingehend modifiziert, dass dies bereits in diesem Jahr umgesetzt wird, um den Zeitverlust kompensieren zu können.
Diese Verschiebung hat eine erhebliche Verdichtung von Arbeit zur Folge, da die Osterferien nicht mehr zur Korrektur genutzt werden können und die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen parallel zur Korrektur erfolgen muss. Das geplante Ende der Kursphase für die Q4 vor den Osterferien kann die fehlende Korrekturzeit in den Ferien in keiner Weise kompensieren. Das HKM hat es über Monate hinweg versäumt, auf die Frage der Arbeitsverdichtung der Lehrkräfte Antworten zu geben.
Gleiches gilt leider ebenso für die Modalitäten des LA 2021: Trotz wiederholter Aufforderung der GEW hat das HKM bis zuletzt die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler darüber im Unklaren gelassen, welche coronabedingten Modifikationen für das Zentralabitur 2021 geplant sind.
Es ist möglich und zu hoffen, dass das HKM nach Drucklegung dieses Flyers zumindest zu den ersten beiden Punkten Regelungen im Sinne der Lehrkräfte getroffen hat.