GEW: aktiv, kompetent, demokratisch

Kommentar von Peter Zeichner

HLZ 4/2021: Personalratswahlen

Im Mai 2021 bewerben sich engagierte und kompetente Kol-leginnen und Kollegen auf den Listen der GEW für die Per-sonalräte in den hessischen Schulen, in der Bildungsverwaltung und in den Hochschulen. Angesichts der großen Zahl der Beschäftigten und der vielen GEW-Mitglieder in diesem Bereich kommt den Wahlen in den Schulen eine besondere Bedeutung zu. Die HLZ-Redaktion bat Peter Zeichner, der seit dem 1. Februar 2020 Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) ist und im GEW-Landesvorstand das Referat Mitbestimmung leitet, um sei-nen Kommentar zur Wahl.

Am 4. und 5. Mai 2021 erfolgt der zweite Anlauf, die örtlichen Personalräte an Schulen und Studienseminaren, die Gesamtpersonalräte an den Staatlichen Schulämtern und den Hauptpersonalrat für alle hessischen Schulen neu zu wählen. Für alle Personalräte, auch die in der Bildungsverwaltung und an Hochschulen, geht ein zusätzliches Jahr zu Ende, das es in sich hatte. 

Die Herausforderungen der Pandemie haben einmal mehr gezeigt, dass die Beschäftigten in den Schulen, in der Bildungsverwaltung und in den Hochschulen starke Personalräte brauchen: den örtlichen Personalrat in jeder Schule, in jedem Studienseminar, in jeder Hochschule, die Gesamtpersonalräte auf der Ebene der Staatlichen Schulämter und die Hauptpersonalräte auf der Landesebene. 

Mitbestimmung wurde von der Exekutive klein geschrieben: Das galt für die Rechte der Parlamente genauso wie für die Mitbestimmung der Personalräte. Dass zu Beginn der Pandemie schnelle Entscheidungen der Regierung und der Verwaltung erforderlich waren, soll gar nicht in Abrede gestellt werden. Aber auch als wieder mehr Zeit für Beratungen war, blieb die Schulverwaltung im „Corona-Modus“. Mitbestimmung musste immer wieder erkämpft werden. In vielen Fällen wären Fehlentwicklungen und Fehlentscheidungen vermeidbar gewesen, wenn man alle Betroffenen – und dazu gehören auch die Personalräte und Gewerkschaften – an einen Tisch geholt hätte. 

Zur Mitbestimmung gehören umfassende Information, Transparenz und Kooperationsbereitschaft. Hier hat das Hessische Kultusministerium (HKM) viel Vertrauen verspielt. Als die Grundschulen bereits im Juni 2020 wieder mit voller Klassenstärke ohne Abstand geöffnet wurden, fühlten sich viele Grundschullehrkräfte als „Versuchskaninchen“. Gleichzeitig galt für das Kultusministerium und die Schulämter noch immer ein Betretungsverbot. Viel zu lange hielt das HKM an der Behauptung fest, Kinder hätten ein geringeres Ansteckungspotenzial. Erst seit Anfang des Jahres 2021 hört man auch aus dem HKM andere Töne. Dazu gehören zusätzliche Testoptionen, die Zulassung des Wechselunterrichts und eine Veränderung der Impfreihenfolge. 

Für den HPRLL standen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und für einen effektiven Schutz der Gesundheit von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften insbesondere auch aus Risikogruppen immer an erster Stelle. Arbeitsschutz ist aber auch Schutz vor Überlastung und Mehrarbeit, über die uns die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen und ihre Personalräte in vielen Brandbriefen berichteten. Dass das HKM schließlich in einem Erlass die Mehrarbeit durch zusätzlich erteilten Distanzunterricht anerkannte, ist durchaus auch als Erfolg der GEW-Arbeit im HPRLL zu werten. Über weitere Handlungsfelder des HPRLL im Kontext der Pandemie informieren wir in unserem Rechenschaftsbericht.

Unsere Arbeit

Es bleibt eine wichtige Aufgabe für die GEW und alle Personalräte, Beteiligungsrechte immer wieder einzufordern und nach der Pandemie, die irgendwann auch vorbei sein wird, alles daran zu setzen, dass der Durchgriff der Exekutive im Krisenmodus nicht zum Dauermodus wird. Dafür brauchen wir auch zukünftig starke Interessenvertretungen. Und die gibt es im Bildungsbereich nur mit einer starken GEW.

Deshalb: Am 4. und 5. Mai GEW wählen, aber vor allem auch viele andere davon überzeugen, dies ebenfalls zu tun!