Mehr Mitbestimmung wagen!

Die GEW fordert eine Modernisierung des Personalvertretungsrechts | HLZ 4-5

Eine Arbeitsgruppe des DGB Hessen-Thüringen unter Mitwirkung der GEW hat bereits im Jahr 2019 ein umfangreiches Positionspapier für ein modernes Personalvertretungsrecht in Hessen vorgelegt und zuletzt im Juni 2022 aktualisiert. Für den DGB war das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) vor der Novellierung so unzureichend, dass erhebliche Änderungen nötig gewesen wären, um es wirklich auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen, der Mitbestimmung nicht länger auf ein Minimum beschränkt, sondern Demokratie und die Verwirklichung der Beschäftigteninteressen in den Dienststellen aktiv fördert. Im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Dezember 2018 hieß es noch: „Wir halten starke Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Personalvertretung und Gewerkschaften für wichtige Einrichtungen, um die Interessen der Beschäftigten gegenüber den Dienstherren zu wahren.“
 

Was die damalige Landesregierung dann am 6. April 2023 als Gesetzesnovelle in Kraft setzte, ist vor diesem Hintergrund sehr enttäuschend und beschränkt sich auf eine grundlegend sprachlich-redaktionelle Überarbeitung und einige wenige Ausweitungen von Beteiligungstatbeständen, die auch für den Schulbereich von Relevanz sind: Das novellierte Gesetz weitet die Mitbestimmungstatbestände auf Grundsätze des behördlichen oder betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements sowie auf die Mitbestimmung bei Ablehnung eines Antrags auf Familienpflegezeit aus. Außerdem besteht nun nach § 78 HPVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden. Diese punktuellen Ausweitungen der Mitbestimmung sind aus gewerkschaftlicher Sicht sicherlich zu begrüßen und es wird in der nächsten Zeit unsere Aufgabe sein, diese neuen Beteiligungsspielräume auszuloten und dazu Handlungsempfehlungen für Personalräte zu entwickeln.

Zeit für zeitgemäße Mitbestimmung

Unter einer zeitgemäßen Ausgestaltung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst hatten wir aber Folgendes verstanden und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen:

  • eine allgemeine Aufwertung und Ausweitung des Mitbestimmungs- und Initiativrechtes in allen Angelegenheiten
  • die Streichung der Beschränkung der Ablehnungsgründe bei Mitbestimmung (§ 75 Abs. 6 HPVG neu)
  • ein umfassendes Vorschlagsrecht sowie die Möglichkeit, zu allen Angelegenheiten Dienstvereinbarungen abzuschließen
  • im Konfliktfall ein nur noch von einschlägigen Rechtsvorschriften oder dem Haushaltsgesetz beschränktes Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle
  • für den Schulbereich auch bei der Besetzung von Schulleiter:innenstellen eine qualifizierte Beteiligung von Personalräten (auf der Ebene der Gesamtpersonalräte)
  • für den Hochschulbereich die Ausweitung des Geltungsbereichs auf studentische Hilfskräfte, die im neuen Hessischen Personalvertretungsgesetz vorgesehenen Hilfskräfteräte sind dafür kein gleichwertiger Ersatz
  • eine Mitbestimmung bei der befristeten Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeiter:innen, um der Prekarisierung an Hochschulen wirksamer entgegentreten zu können.

Mehr Entlastung für Schulpersonalräte

Ein besonderes Anliegen der GEW war und ist auch die Verbesserung der Freistellungsregelungen für Schulpersonal- und Studienseminarräte sowie für Gesamtpersonalräte. Auf diesen schulischen Personalratsebenen sind die Aufgaben und damit auch die Belastungen ausgesprochen hoch, die Freistellungsregelungen dagegen überhaupt nicht ausreichend, um qualifizierte und engagierte Personalratsarbeit ohne massive Selbstausbeutung leisten zu können. Für die Ebene der Schulen und Studienseminare fordert die GEW daher, die Grundfreistellungen aller örtlichen Personalräte sowie das Vorsitzendendeputat zu verdoppeln und darüber hinaus die Ämter der Schriftführung und des stellvertretenden Vorsitzes erstmals ebenfalls mit einer zusätzlichen Freistellungsstunde zu versehen.
 

Für die übergeordneten Personalratsebenen im Schulbereich (Gesamt- und Hauptpersonalrat Schule) fordern wir außerdem eine neue Freistellungsstaffel, die durch eine Vergrößerung der Gremien zusammen mit einer Verbesserung individueller Freistellungsmöglichkeiten es auch diesen Personalräten erleichtern würde, dem Anspruch der Verhandlungen auf Augenhöhe gerecht zu werden. All diese Regelungen sollten in das Hessische Personalvertretungsgesetz selbst hineingeschrieben werden und damit die bis dato geltende Verordnung über die Ermäßigung der Pflichtstundenzahl für Personalratsmitglieder im Schulbereich obsolet machen. Leider wurden auch diese Forderungen in der Gesetzesnovellierung komplett ignoriert.
 

Als Fazit können wir nur festhalten, dass im Personalvertretungsrecht der große Modernisierungs- und Demokratisierungsschub noch aussteht. Die erfolgte  Neustrukturierung und die sprachlich-redaktionelle Überarbeitung des Gesetzes sind zwar nicht zu beanstanden, für Änderungen mit mehr inhaltlicher Substanz werden wir aber weiter streiten müssen.