Meldungen: Vor der Wahl

HLZ 4/2021: Personalratswahlen

Kein Arbeitszeitkonto 

Zusätzlich zu der Mehrfachbelastung der Lehrkräfte durch Präsenzunterricht, Hybrid- und Digitalunterricht und Notbetreuung wurden Kolleginnen und Kollegen vereinzelt mit der Forderung konfrontiert, pandemiebedingt „ausgefallene“ oder „nicht gehaltene Stunden“ nachzuholen. Die Landesrechtsstelle der GEW legte dazu eine ausführliche Rechtsinformation vor, die man auf der Homepage der GEW nachlesen kann (www.gew-hessen.de > Recht). Lehrkräfte kommen danach ihren Verpflichtungen gegenüber dem Dienstherrn oder Arbeitgeber nach, wenn sie ihre Arbeitsleistung „in der Dienstzeit“ zur Verfügung stellen. Da die Pflichtstundenverordnung eine Wochenpflichtstundenzahl definiert, könne ein Ausgleich immer nur wochenweise erfolgen. Können Lehrkräfte in dieser Zeit aus Gründen nicht arbeiten, die der Dienstherr zu verantworten hat, fällt dies in die Verantwortung des Dienstherrn und nicht der Beschäftigten. Bereits beim ersten Lockdown hatte das Kultusministerium am  13. 3. 2020 mitgeteilt, dass sich alle Lehrkräfte „weiterhin im Dienst“ befinden und „ihren Anspruch auf Besoldung bzw. Arbeitslohn“ behalten: „Die aufgrund der Aussetzung des Schulbetriebs nicht durchgeführten Unterrichtsstunden gelten als erteilt.“ Lehrkräfte, die auf Grund eines erhöhten Risikos vom Präsenzunterricht befreit sind, übernehmen andere Aufgaben, die ihnen im Rahmen der Corona-Erlasse zugewiesen werden. Auch hier ist eine nachträgliche Verrechnung von Minusstunden in den folgenden Wochen oder Monaten unzulässig.

UBUS-Fachkräfte digital abgehängt?

Annette Karsten, Vertreterin der Angestellten im HPRLL und sozialpädagogische Fachkraft an einer Förderschule für geistige Entwicklung, hält die „Priorisierung“ durch das HKM, wonach UBUS-Kräfte nur dann ein dienstliches digitales Endgerät bekommen sollen, wenn „noch Geräte übrig bleiben“, für einen Skandal. Gerade in der Pandemie würden die sozialpädagogischen Fachkräfte im digital gestützten Distanzlernen feste Aufgaben übernehmen: „Im Rahmen ihrer unterrichtsunterstützenden Aufgaben stehen sie seit dem ersten Lockdown in digitaler Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern der Risikogruppen, meist natürlich mit ihren privaten Geräten.“ Auch für digitale Konferenzen, Teamsitzungen, Fallbesprechungen oder innerdisziplinäre Beratungen sollen die sozialpädagogischen Fachkräfte nach dem Willen des HKM offensichtlich „weiterhin ihre privaten Geräte nutzen“. 

Zur Amtszeit der Personalräte: Aus 4 mach 3? 

Der DGB Hessen und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wehren sich gegen die Aussage des Hessischen Innenministeriums, dass die Amtszeit der Personalräte, die im Mai 2021 neu gewählt werden, auf drei Jahre verkürzt wird. Damit wolle man, so die Begründung der Landesregierung, zu dem „regulären“ nächsten Wahltermin im Mai 2024 zurückkehren. Die GEW will wie der DGB dagegen an der Amtszeit von vier Jahren festhalten. Dafür berufen wir uns auf die Paragraphen 15 und 23 HPVG: Danach finden die Personalratswahlen „in Abständen von vier Jahren, jeweils in der Zeit zwischen dem 1. und dem 31. Mai“ statt, so dass die „regelmäßige Amtszeit des Personalrats“ vier Jahre beträgt. Die GEW führt aber auch bedeutsame inhaltliche Argumente ins Feld: Gerade Personalräte, die erstmals dieses Amt ausüben, brauchen Zeit, um sich mit Hilfe von Schulungen adäquat in ihre neue Tätigkeit einzuarbeiten. Auch den Wahlvorständen, die jetzt binnen eines Jahres dieselbe Arbeit zweimal durchführen mussten, sei es nicht zuzumuten, dass sie zweieinhalb Jahren nach der Wahl schon wieder „auf der Matte stehen sollen“. In den Gesprächen des DGB war die Landesregierung von ihrer Sichtweise nicht abzubringen. Damit werden wohl nach der Wahl die Gerichte über entsprechende Beschlussanträge von Personalräten verschiedener Ebenen entscheiden müssen.

Sonderpädagogische Förderung in der Pandemie

Unter der Konzentration der Schulen auf die Umsetzung von Hygienemaßnahmen leiden Kinder mit Beeinträchtigungen und besonderen Bedürfnissen in besonderem Maß. Sie brauchen Zuwendung und Nähe, aber das geht nicht mit Abstand und auch kaum im Distanzlernen. Aber sie und ihre Familien brauchen auch den Schutz vor einer Infektion. 

Deshalb braucht es jetzt ein tragfähiges Konzept, das allen Kindern und Lehrkräften angemessene Lern- und Lehrbedingungen während der Pandemiezeit zusichert. Dass alle Beschäftigten an Grund- und Förderschulen jetzt schnell ein Impfangebot bekommen, ist ein erster Schritt. Weitere müssen folgen, damit der Anspruch jeden Kindes auf sonderpädagogische Förderung und der Gesundheits- und Arbeitsschutz für alle erfüllt werden können: 

  • Wir brauchen ausreichend FFP2-Masken, Plexiglasscheiben, Schutzmaterial bei der individuellen Förderung und Schnelltests für alle Personen, die in Schulen tätig sind.
  • Wir brauchen mehr Personal, kleinere Lerngruppen für die individuelle Förderung und mehr Kooperationsstunden für den pädagogischen Austausch.
  • Für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler müssen mehr Busse und Taxen eigensetzt werden, damit die Lerngruppen nicht durchmischt werden müssen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte müssen zügig mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. 

Als Lehrerinnen mit dem Lehramt Förderschule kandidieren Anna Held und Andrea Michel für den HPRLL, Annette Karsten und Frank Engelhardt als sozialpädagogische Fachkräfte an Förderschulen (HLZ S. 10 und S. 14).