Wahlvorschläge

WO §§ 7 bis 13, § 26|

Feststellung der gültigen Wahlvorschläge

Unmittelbar nach Ende der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge müssen diese vom ÖWV geprüft werden. Werden Mängel festgestellt, muss der ÖWV eine Frist von drei Tagen einräumen, um die Mängel zu beseitigen (§ 10 WO). Ist bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen kein Wahlvorschlag eingegangen, setzt der ÖWV eine Nachfrist von 6 Tagen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, dass kein Wahlvorschlag eingegangen ist (§ 11 WO).

Nach Feststellung der gültigen Wahlvorschläge kann der ÖWV die Stimmzettel für die Wahl des ÖPR und die Unterlagen für die Briefwahl vorbereiten.

Aushang der gültigen Wahlvorschläge für den ÖPR, den GPRLL und den HPRLL | MIT DER BITTE UM BESONDERE BEACHTUNG!

Aus Termingründen erhalten die ÖWV voraussichtlich erst in den Osterferien die Aushänge mit den Wahlvorschlägen für die Wahl des jeweiligen GPRLL (grün) und des HPRLL (blau). Der ÖWV muss deshalb sicherstellen, dass dieser Briefumschlag sofort an den ÖWV weitergegeben wird. Diese Mitteilungen müssen spätestens am 19. April 2021, also am ersten Schultag nach den Osterferien, zusammen mit der Bekanntmachung über die gültigen Wahlvorschläge für den ÖPR ausgehängt werden.

Aufgepasst: Dieser Umschlag enthält auch die Stimmzettel für die
Wahl des HPRLL und des GPRLL.


Erstellen und Einreichen eines Wahlvorschlags

Vordruck 5f für die Wahl eines Personalrats, der aus einer Person besteht

Vordruck 5d für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl und Listenwahl (Verhältniswahl) 

Vordruck 5e für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl und Personenwahl (Mehrheitswahl)

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